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    Wochenmarkt Marktplatz 2025 gemäß § 67 Abs. 1 GewO

    Wochenmarkt Marktplatz 2025 gemäß § 67 Abs. 1 GewO

    Die Stadt Halle (Saale) veranstaltet im Zeitraum vom 07.01.2025 bis 31.10.2025 auf folgendem Platz einen Wochenmarkt gemäß § 67 Abs. 1 der Gewerbeordnung auf der Grundlage der derzeit gültigen Marktsatzung der Stadt Halle (Saale):

    Dieser Wochenmarkt wird nach Maßgabe des § 69 der Gewerbeordnung festgesetzt.

    Ort: Marktplatz der Stadt Halle (Saale)
    Verkaufszeiten:
    Montag bis Freitag: 09.00 bis 18.00 Uhr (Januar bis Februar 09.00 bis 17.00)
    Samstag: 09.00 bis 14.00 Uhr

    Vor Marktbeginn soll mit dem Verkauf nicht begonnen werden. Die Marktstände dürfen erst nach Marktende geschlossen und abgebaut werden.

    Zu Spezial- und Jahrmärkten, Volksfesten sowie Sonderveranstaltungen findet kein Wochenmarkt statt.

     

    Teilnehmerkreis:      
    Es werden maximal 50 Standplätze auf dem Wochenmarkt Marktplatz mit folgenden Sortimenten vergeben:

    • Blumen und andere Pflanzen
    • Obst und Gemüse
    • Fleischereiprodukte
    • Molkereiprodukte
    • Backwaren
    • Fischwaren
    • Gurken
    • Wild, Geflügel und Eier
    • Imbissprodukte und Getränke
    • Süßwaren mit Verzehr am Stand
    • Gewürze und Kräuter

     

    Verkaufseinrichtungen:
    Als Verkaufseinrichtungen werden zugelassen:

    • Verkaufsfahrzeuge und Verkaufshänger nur, wenn aus hygienischen Gründen erforderlich
    • Marktstände (Die Marktstände sollen in der Farbgebung rot-weiß -RAL-Farbe 3002- gestaltet werden.)
    • Hütten (bei täglichem Auf- und Abbau)
    • Verkaufseinrichtungen müssen barrierefrei nutzbar sein. Als Mindestanforderung ist sicherzustellen, dass die Warenpräsentation nach Möglichkeit auch aus dem Rollstuhl eingesehen werden kann und eine Kontaktaufnahme zum Verkaufspersonal durch alle Besucherinnen und Besucher jederzeit problemlos möglich ist.

     

    Bewerbungen sind schriftlich an die Stadt Halle (Saale), Fachbereich Sicherheit, Abteilung Stadtordnung, Team Sondernutzung/Märkte, Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale) zu richten. Die Antragsfrist endet am 30. September 2024. Maßgebend für die Wahrung der Frist ist das Datum des Posteingangs bei der Stadt Halle (Saale). Verspätet eingegangene oder unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.

     

    Bewerbung und Zulassungsverfahren:
    Jeder Antrag muss ein Deckblatt mit folgenden Angaben enthalten:

    • Firmenbezeichnung mit genauer Anschrift und Telefonnummer, sowie Email Adresse
    • Sortimente bzw. Leistungsangebote
    • Angabe von Standtagen
    • verbindliche Angaben über Stromanschlüsse mit Energiebedarf (kW)
    • Art des Verkaufsstandes
    • Platzbedarf im betriebsbereiten Zustand (Länge, Breite, Höhe, Anbauten, Vorbauten, inklusive Durchgang)
    • Art des Verpackungsmaterials (Mehrwegverpackung oder biologisch abbaubare Verpackung)

     

    Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

    • Ablichtung der aktuellen Gewerbeanmeldung/Gewerbeerlaubnis
    • Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als ein Jahr)
    • 1 aktuelles Foto vom Verkaufsstand (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung
    • Nachweis einer aktuellen Trinkwasseruntersuchung gem. Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 20. Juni 2023 (BGBI. 2023 I Nr. 159, S. 2) für Betreiber einer ortsveränderlichen Lebensmitteleinrichtung mit unverpackten bzw. losen Lebensmitteln. Die Probeentnahme hat in der Verkaufseinrichtung zu erfolgen.
    • Konformitätserklärung über die Eignung von biologisch abbaubaren Verpackungsmaterialien

     

    Eingereichte Bewerbungen, die vorstehende Angaben nicht enthalten, müssen bis zum Bewerbungsschluss eigenständig vervollständigt werden. Es werden keine Angaben oder Unterlagen nachgefordert. Unvollständige Bewerbungen werden nicht zur Teilnehmerauswahl zugelassen. Es erfolgt keine Eingangsbestätigung.

    Frühere Zulassungen geben keine Gewähr dafür, dass die Betriebsausführung und Standgestaltung weiterhin den Vorstellungen des Veranstalters entsprechen. Die Bewerbung oder Zulassung zum Wochenmarkt in früheren Jahren begründet keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder Zuweisung eines bestimmten Platzes.

    Die Teilnehmerauswahl, die Bescheiderteilung und die Gebührenberechnung zum Wochenmarkt Marktplatz 2025 erfolgt auf Grundlage der derzeit gültigen Marktsatzung der Stadt Halle (Saale).

    Über eine Zulassung oder Ablehnung der Antragsteller entscheidet die Stadt Halle (Saale) bis zum 31.10.2024 durch schriftlichen Bescheid. Für jeden Bescheid werden gemäß der derzeit gültigen Verwaltungskostensatzung der Stadt Halle (Saale) Kosten erhoben.

    Wird nach Ablauf der Beantragungsfrist ein Mangel an geeigneten Bewerbungen festgestellt, kann der Veranstalter geeignete Betreiber anwerben und in die Liste der Antragsteller aufnehmen.

    Für den Abtransport und die Entsorgung von Verpackungsmaterialien und Abfällen ist die Standplatzinhaberin oder der Standplatzinhaber verantwortlich.

    Für Rückfragen steht Ihnen Herr Arentz unter der 0345 - 221 1378 oder per E-Mail unter maerkte@halle.de zur Verfügung.