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  • Angelegenheiten nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) – Kostenbeiträge für Kindertageseinrichtungen

    Nach § 16 Abs. 5 S. 2 Hauptsatzung (§ 16 Abs. 3 a. F.) erfolgen Bekanntmachungen, wenn der Inhalt der Bekanntmachung eine Person oder einen eng begrenzten Personenkreis betrifft und wegen ungültiger Adresse persönlich nicht zugestellt werden kann, an der Bekanntmachungstafel im Foyer des Ratshofes, Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale).

    Zusätzlich zu dieser öffentlichen Zustellung nach § 10 VwZG an der Bekanntmachungstafel im Ratshof muss die öffentliche Bekanntmachung nach § 27a VwVfG auch im Internet erfolgen.

    Öffentliche Zustellungen

    an: Al Amawi, Layan
    geb. am: 05.04.2023
    letzte bekannte Wohnanschrift: Hildesheimer Straße 31, 06128 Halle (Saale
    in der Sache: Übernahme von Kostenbeiträgen für Kindertageseinrichtungen nach dem Achten Sozialgesetzbuch vom 21.01.2026, Az.: 37.2./js.32 50 07/12/1476.01
    Bekanntmachung​​​​​​​, ausgehängt am 21.01.2026 bis zum 18.02.2026