Angelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Zusätzlich zu dieser öffentlichen Zustellung nach § 10 VwZG an der Bekanntmachungstafel im Ratshof muss die öffentliche Bekanntmachung nach § 27a VwVfG auch im Internet erfolgen.
Öffentliche Zustellungen:
Derzeit liegen keine aktuellen Zustellungen vor.