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  • Angelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

    Nach § 16 Abs. 5 S. 2 Hauptsatzung (§ 16 Abs. 3 a. F.) erfolgen Bekanntmachungen, wenn der Inhalt der Bekanntmachung eine Person oder einen eng begrenzten Personenkreis betrifft und wegen ungültiger Adresse persönlich nicht zugestellt werden kann, an der Bekanntmachungstafel im Foyer des Ratshofes, Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale).

    Zusätzlich zu dieser öffentlichen Zustellung nach § 10 VwZG an der Bekanntmachungstafel im Ratshof muss die öffentliche Bekanntmachung nach § 27a VwVfG auch im Internet erfolgen.

    Öffentliche Zustellungen:

    Derzeit liegen keine aktuellen Zustellungen vor.