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  • Angelegenheiten nach dem Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz (BEEG)

    Nach § 16 Abs. 5 S. 2 Hauptsatzung (§ 16 Abs. 3 a. F.) erfolgen Bekanntmachungen, wenn der Inhalt der Bekanntmachung eine Person oder einen eng begrenzten Personenkreis betrifft und wegen ungültiger Adresse persönlich nicht zugestellt werden kann, an der Bekanntmachungstafel im Foyer des Ratshofes, Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale).

    Zusätzlich zu dieser öffentlichen Zustellungen nach § 10 VwZG an der Bekanntmachungstafel im Ratshof muss die öffentliche Bekanntmachung nach § 27 a VwVfG auch im Internet erfolgen.

    Öffentliche Zustellungen: