Angelegenheiten nach dem Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz (BEEG)
Nach § 16 Abs. 5 S. 2 Hauptsatzung (§ 16 Abs. 3 a. F.) erfolgen Bekanntmachungen, wenn der Inhalt der Bekanntmachung eine Person oder einen eng begrenzten Personenkreis betrifft und wegen ungültiger Adresse persönlich nicht zugestellt werden kann, an der Bekanntmachungstafel im Foyer des Ratshofes, Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale).
Zusätzlich zu dieser öffentlichen Zustellungen nach § 10 VwZG an der Bekanntmachungstafel im Ratshof muss die öffentliche Bekanntmachung nach § 27 a VwVfG auch im Internet erfolgen.
Öffentliche Zustellungen:
an: Nikola Sylwia Soluch,
in der Sache: Angelegenheit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) für das Kind Kind Zoe Zmuda, geboren am 09.01.2023, Aktenzeichen: 02 28 090123 001 9 1
Bekanntmachung Leistungen nach dem BEEG, ausgehängt am 25.05.2023 bis zum 22.06.2023