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  • Angelegenheiten entsprechend der Gewerbeordnung (GewO)

    Nach § 16 Abs. 5 S. 2 Hauptsatzung (§ 16 Abs. 3 a. F.) erfolgen Bekanntmachungen, wenn der Inhalt der Bekanntmachung eine Person oder einen eng begrenzten Personenkreis betrifft und wegen ungültiger Adresse persönlich nicht zugestellt werden kann, an der Bekanntmachungstafel im Foyer des Ratshofes, Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale).

    Zusätzlich zu dieser öffentlichen Zustellung nach § 10 VwZG an der Bekanntmachungstafel im Ratshof muss die öffentliche Bekanntmachung nach § 27a VwVfG auch im Internet erfolgen.

    Öffentliche Zustellungen

    an: Steffen Schönherr
    geb. am: 06.05.1987
    letzte bekannte Wohnanschrift: Berhardstr. 49, 04315 Leipzig
    letzte bekannte Betriebsanschfrift: Martinstr. 28, 06108 Halle (Saale)
    in der Sache: Gewerbeuntersagungsbescheid der Stadt Halle (Saale) vom 05.09.2024, Az.: 37.2./js.32 50 07/12/1476.01
    Bekanntmachung​​​​​​​ entsprechend der Gewerbeordnung, ausgehängt am 17.07.2025 bis zum 31.07.2025