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  • Haushaltspläne

    In der Chronik wird dargestellt, wie es zum beschlossenen Haushalt kommt.

    Chronologie Haushalt

    20. Januar 2024

    Die Haushaltssatzung wurde am 19.01.2024 im Amtsblatt veröffentlicht. Der Haushaltsplan wurde sodann vom 20. bis zum 27.02.2024 öffentlich ausgelegt und kann nach der gesetzlichen Auslegungsfrist von 7 Werktagen vollzogen werden.

    Haushaltsplan 2024 - Band I

    Haushaltsplan 2024 - Band II
     

    3. Januar 2024: Landesverwaltungsamt genehmigt Haushalt 2024

    Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat den Haushalt der Stadt Halle (Saale) für das Jahr 2024 mit Schreiben vom 03.01.2024 ohne Beanstandung genehmigt.
    Die Genehmigung für die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird bis zu einem Gesamtbetrag von 55,2 Mio. EUR erteilt und der genehmigungspflichtige Anteil an Verpflichtungsermächtigungen wird in Höhe von 168,5 Mio. EUR genehmigt, so dass Verpflichtungen zu Lasten kommender Haushaltsjahre in Höhe von 352,8 Mio. EUR eingegangen werden können. Die Genehmigung der Höhe der Liquiditätskredite erfolgte in einer Höhe von 388,5 Mio. EUR.
     

    22. November 2023

    Am 22.11.2023 hat der Stadtrat den Haushaltsplan 2024 einschließlich Haushaltssatzung 2024 beschlossen.
    Im Ergebnisplan sind in 2024 Erträge in Höhe von 967,6 Mio. EUR veranschlagt. Für Aufwendungen ist ein Volumen von 956,9 Mio. EUR vorgesehen. Zur Umsetzung des Investitionsprogrammes sind Kreditaufnahmen in Höhe von 55,2 Mio. EUR und Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre bis zu einer Gesamthöhe von 352,8 Mio. EUR eingeplant. Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird ein Kreditrahmen von 388,5 Mio. EUR angestrebt.
    Dem Landesverwaltungsamt wurde die Haushaltssatzung am 05.12.2023 zur Genehmigung vorgelegt.

     

    4. Oktober 2023

    Offiziell wurde der Planentwurf einschließlich Haushaltskonsolidierungskonzept am 04.10.2023 mit dem Kulturausschuss beginnend eingebracht. Damit beginnen die Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen.
    Es ist vorgesehen, dass der Haushalt 2024 am 22.11.2023 beschlossen wird, um Anfang 2024 bereits mit einem genehmigten Haushalt arbeiten zu können.


    27. September 2023

    Der Haushaltsplanentwurf 2024 ff. wurde informativ im Stadtrat am 27.09.2023 durch den Bürgermeister Egbert Geier in Form einer Präsentation vorgestellt.

    Die Haushaltsplanung beruht auf der mittelfristigen Planung 2024 - 2026 aus der Planung 2023 unter Berücksichtigung der erforderlichen Überschusserwirtschaftung im Ergebnishaushalt, um die notwendigen Mittel für die Kredittilgung zu erwirtschaften. Dabei wurden sowohl prognostizierte Steuermindereinnahmen als auch Mehrerträge durch FAG eingearbeitet.

    Die Haushalts-Schwerpunkte im Jahr 2024

    Wirtschaft und Stadtentwicklung: Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation, Umsetzung Leuchtturmprojekte wie RAW, Weinberg Campus, Campushaus Neustadt
    Bildung: Sanierung von Schulen
    Digitalisierung: Umsetzung Strategie Smart City, Digitalisierung der Verwaltung
    Kultur: Eröffnung und Betrieb Salinemuseum
    Sicherheit: Vorbereitung Fusion Leitstellen; Machbarkeitsstudien Freiwillige Feuerwehren
    Sport: Bau Eissporthalle

    11. Februar 2023

    Die Haushaltssatzung wurde am 10.02.2023 im Amtsblatt veröffentlicht. Der Haushaltsplan wurde sodann vom 11. bis zum 18.02.2022 öffentlich ausgelegt und kann nach der gesetzlichen Auslegungsfrist von 7 Werktagen vollzogen werden.

    Haushaltsplan 2023 - Band I

    Haushaltsplan 2023 - Band II


    25. Januar 2023

    Mit Stadtratsbeschluss vom 25.01.2023 trat der Stadtrat in öffentlicher Entscheidung der Genehmigungsverfügung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt bei.


    23. Januar 2023

    Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat den Haushalt der Stadt Halle (Saale) für das Jahr 2023 ohne Beanstandung genehmigt.
    Die Genehmigung für die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nur bis zu einem Gesamtbetrag von 70,938 Mio. EUR erteilt und der genehmigungspflichtige Anteil an Verpflichtungsermächtigungen wird in Höhe von 193,356 Mio. EUR genehmigt, so dass Verpflichtungen zu Lasten kommender Haushaltsjahre in Höhe von 284,568 Mio. EUR eingegangen werden können. Die Genehmigung der Höhe der Liquiditätskredite erfolgte im Gegensatz zum Beschluss des Stadtrates nur in einer Höhe von 400 Mio. EUR.


    21. Dezember 2022

    Am 21.12. 2022 hat der Stadtrat den Haushaltsplan 2023 einschließlich Haushaltssatzung 2023 beschlossen.

    Im Ergebnisplan sind in 2023 Erträge in Höhe von 875,3 Mio. EUR veranschlagt. Für Aufwendungen ist ein Volumen von 863,6 Mio. EUR vorgesehen. Zur Umsetzung des Investitionsprogrammes sind Kreditaufnahmen in Höhe von 70,9 Mio. EUR und Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre bis zu einer Gesamthöhe von 284,6 Mio. EUR eingeplant. Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird ein Kreditrahmen von 418 Mio. angestrebt.

    Dem Landesverwaltungsamt wurde die Haushaltssatzung zur Genehmigung vorgelegt.

    11. März 2022

    Die Haushaltssatzung wurde am 11.03.2022 im Amtsblatt veröffentlicht. Der Haushaltsplan wurde sodann vom 12. bis zum 19.03.2022 öffentlich ausgelegt und kann nach der gesetzlichen Auslegungsfrist von 7 Werktagen vollzogen werden.

    Haushaltsplan 2022 - Band I

    Haushaltsplan 2022 - Band II


    23. Februar 2022

    Mit Stadtratsbeschluss vom 23.02.2022 trat der Stadtrat in öffentlicher Entscheidung der Genehmigungsverfügung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt bei.
     

    10. Februar 2022

    Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat den Haushalt der Stadt Halle (Saale) für das Jahr 2022 ohne Beanstandung genehmigt.
    Die Genehmigung für die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nur bis zu einem Gesamtbetrag von 66,6 Mio. EUR genehmigt und Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten kommender Haushaltsjahre in Höhe von 236,6 Mio. EUR. Die Genehmigung der Höhe der Liquiditätskredite erfolgte im Gegensatz zum Beschluss des Stadtrates in einer Höhe von 418 Mio. EUR.

    Bürgermeister Egbert Geier: „Das ist eine gute Nachricht für die Stadt. Der genehmigte Haushalt ermöglicht es uns, wichtige Impulse für die Stadtentwicklung zu geben sowie geplante Investitionen voranzutreiben und wichtige Projekte umzusetzen. Die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht zeigt, dass der von der Verwaltung und der Mehrheit des Stadtrates gewählte Weg richtig ist. Das Signal an die Hallenserinnen und Hallenser ist: Die Stadt ist auch in schwierigen Zeiten handlungsfähig.“

    Bürgermeister Egbert Geier betont: „Wir müssen künftig jeden Euro zwei Mal umdrehen, bevor wir ihn ausgeben. Die Stadt hat der Kommunalaufsicht ein realistisches Bild der Haushaltssituation dargelegt. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind auch in Halle deutlich spürbar. Es ist deshalb nachvollziehbar, dass die Kommunalaufsicht der Stadt auferlegt: Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und tatsächliche Notwendigkeit von Ausgaben sind zwingend zu beachten. Hier sind Verwaltung und Stadtrat gemeinsam in der Pflicht.“


    22. Dezember 2021

    Am 22.12.2021 hat der Stadtrat den Haushaltsplan 2022 einschließlich Haushaltssatzung 2022 beschlossen.
    Im Ergebnisplan sind in 2022 Erträge in Höhe von 813,9 Mio. EUR veranschlagt. Für Aufwendungen ist ein Volumen von 835,5 Mio. EUR vorgesehen.
    Zur Umsetzung des Investitionsprogrammes sind Kreditaufnahmen in Höhe von 77,6 Mio. EUR und Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre bis zu einer Gesamthöhe von 287,6 Mio. EUR eingeplant. Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird ein Kreditrahmen von 448  Mio. angestrebt.
    Dem Landesverwaltungsamt wurde die Haushaltssatzung am 23.12.2021 zur Genehmigung vorgelegt.


    20. September 2021

    Bürgermeister Geier hat am 20. September 2021 den Haushaltsplan 2022 der Stadt Halle (Saale) in einem Pressegespräch vorgestellt.

    Präsentation Vorstellung Haushaltsplan 2022


    Die Haushalts-Schwerpunkte im Jahr 2022

    Wirtschaft und Stadtentwicklung: Umsetzung der Leuchtturmprojekte (Star Park II, RAW, Weinberg Campus, Campus Neustadt)
    Bildung: Sanierung/Weiterbau Schulen, Kitas, Turnhallen
    Digitalisierung: Modellprojekt „Smart City“
    Klimaschutz: Förderung Radverkehr: Sonderprogramm „Stadt und Land“, ÖPNV (Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV)
    Kultur: Sanierung Salinemuseum, Fertigstellung Planetarium
    Sicherheit: Dritte Wache Büschdorf, Weichenstellung/Fortsetzung Stadtbahnprogramm
    Sport: Weiterbau Nachwuchsleistungszentrum Fußball

    Anschließend wurde ab 05.10.2021 in den Fachausschüssen der Haushalt 2022 beraten.

    4. Februar 2021

    Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat den Haushalt der Stadt Halle (Saale) für das Jahr 2021 ohne Beanstandung genehmigt.
    Von den 128,3 Mio. EUR vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden 24,1 Mio. EUR erst dann genehmigt, wenn die Stadt Halle (Saale) dem LVWA jeweils die Unabweisbarkeit der einzelnen  Bauvorhaben nachweist.
    Die Genehmigung der Höhe der Liquiditätskredite wurde mit der Auflage erteilt, dass durch die Stadt bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2021 monatlich über den taggenauen Stand der Liquiditätskredite berichtet wird.
    Die Haushaltssatzung wurde am 12.02.2021 im Amtsblatt veröffentlicht. Durch den coronabedingten Wegfall der sonst notwendigen Auslegungsfrist von 7 Werktagen kann der Haushalt 2021 sofort vollzogen werden.

    Haushaltsplan 2021 - Band I

    Haushaltsplan 2021 - Band II


    16. Dezember 2020

    Am 16.12.2020 hat der Stadtrat für den Haushalt 2021 einen gemeinsamen Änderungsantrag mehrerer Fraktionen sowie einem weiteren de CDU-Fraktion beschlossen. Da die beiden Anträge gleichzeitig Deckungsmöglichkeiten aufzeigten, bleibt es bei einem Überschuss von 10,5 Mio. EUR. In der gleichen Sitzung hat der Stadtrat den Haushalt 2021 beschlossen.
    Somit werden im Ergebnisplan in 2021 Erträge in Höhe von 812,4 Mio. EUR veranschlagt. Für Aufwendungen ist ein Volumen von 801,9 Mio. EUR vorgesehen.
    Zur Umsetzung des Investitionsprogrammes sind Kreditaufnahmen in Höhe von 128,3 Mio. EUR und Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre bis zu einer Gesamthöhe von 263,0 Mio. EUR eingeplant.
    Dem Landesverwaltungsamt wurde die Haushaltssatzung am 21.12.2020 zur Genehmigung vorgelegt.


    6. Oktober 2020

    Entgegen der sonstigen Gepflogenheiten, den Planentwurf in einer Stadtratssitzung einzubringen, wurde der Haushaltsentwurf 2021 erstmalig am 06.10.2020 im Bildungsausschuss und in den Folgetagen in den weiteren Ausschüssen des Stadtrates eingebracht. Der von Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand vorgelegte Entwurf wurde auf der Grundlage der Jahresscheibe 2021 aus dem Haushaltsplan 2020 abgeleitet, die einen Überschuss von 10,8 Mio. EUR im Ergebnishaushalt auswies. Aufgrund notwendiger Veränderungen durch Mehraufwendungen u.a. bei Hilfen zur Erziehung, beim Betrieb von Kindertageseinrichtungen wies der Haushaltsplanentwurf 2021 einen Überschuss von 10,5 Mio. EUR aus. Da dieser Überschuss finanzwirksam ist, wird ermöglicht, dass die Stadt Fördermittel abrufen kann – ein großer Teil des Investitionsvolumens stammt aus Fördermitteln. Vereine und freie Träger können zuverlässig finanziell unterstützt werden.
    Vorgesehen sind vor allem Investitionen in den Schulen und Kindertagesstätten, für Straßen und im Rahmen der Städtebauförderung. 

    25. Februar 2020

    Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat den Haushalt der Stadt Halle (Saale) für das Jahr 2020 genehmigt.
    Die Genehmigung der Höhe der Liquiditätskredite wurde mit der Auflage erteilt, dass durch die Stadt bis spätestens 30.04.2020 ein vom Stadtrat beschlossener Tilgungsplan zum Abbau der Liquiditätskredite dem Landesverwaltungsamt vorgelegt wird. Zusätzlich ist durch die Stadt Halle bis zum 30.04.2020 ein verbindlicher Maßnahme-Katalog im Gesamtumfang von zumindest 8,0 Mio. EUR zu beschließen, in welchem Maßnahmen aufzulisten sind, die prioritär dann zur Anwendung kommen sollen, sofern der Haushaltsplan in zukünftigen Jahren die Bedienung des Schuldendienstes zur Reduzierung der Liquiditätskredite nicht bzw. nicht vollständig erwirtschaften kann. Die Haushaltssatzung wurde am 02.03.2020 im Amtsblatt veröffentlicht. Nach der Auslegungsfrist von 7 Werktagen kann der Haushalt 2020 vollzogen werden.

    Haushaltsplan 2020 Band I

    Haushaltsplan 2022 Band II


    29. Januar 2020

    Am 29.01.2020 hat der Stadtrat für den Haushalt 2020 einen gemeinsamen Änderungsantrag mehrerer Fraktionen beschlossen, der insgesamt zusätzliche Verbesserung in Höhe von rund 0,5 Millionen Euro für den Ergebnishaushalt darstellt.
    Somit werden im Ergebnisplan in 2020 Erträge in Höhe von 757,5 Mio. EUR veranschlagt. Für Aufwendungen ist ein Volumen von 746,7 Mio. EUR vorgesehen.
    Zur Umsetzung des Investitionsprogrammes sind Kreditaufnahmen in Höhe von 61,4 Mio. EUR  und Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre bis zu einer Gesamthöhe von 255,8 Mio. EUR eingeplant.

    In seiner Sitzung vom 29.01.2020 hat der Stadtrat den Haushalt beschlossen.
    Aufgrund der Änderung des KVG LSA im Jahr 2018 hat das Landesverwaltungsamt die Stadt Halle (Saale) beauflagt, ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen und zu beschließen, welches eine schrittweise Rückführung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite aufzeigt. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29.01.2020 das Haushaltskonsolidierungskonzept beschlossen.
    Dem Landesverwaltungsamt  wurde die Haushaltssatzung sowie das Haushaltskonsolidierungskonzept am 03.02.2020 zur Genehmigung vorgelegt.


    27. November 2019

    Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand hat in der Sitzung des Stadtrates am 27. November 2019 den Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 eingebracht. Dieser weist einen Überschuss von 10,3 Mio. EUR im Ergebnishaushalt aus. Damit wird ermöglicht, dass die Stadt Fördermittel abrufen kann – drei Viertel des Investitionsvolumens stammen aus Fördermitteln. Vereine und freie Träger können zuverlässig finanziell unterstützt werden. Vorgesehen sind vor allem Investitionen in den Schulen und Kindertagesstätten, für Straßen und im Rahmen der Städtebauförderung.