Satzungen und Verordnungen
Erhaltungssatzungen - Stadtbezirk Süd
Die Satzungen wurden erlassen, um die städtebauliche Eigenart bestimmter Gebiete im Stadtbezirk Süd auf Grund ihrer städtebaulichen Gestalt zu erhalten. Der Rückbau, die (Nutzungs-)Änderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen bedürfen der Genehmigung.
Erhaltungssatzung Nr. 47 - Ortskern Böllberg
Erhaltungssatzung Nr. 48 - Ortskern Wörmlitz
Erhaltungssatzung Nr. 49 - Ortslage Beesen
Erhaltungssatzung Nr. 50 - Ortskern Radewell
Erhaltungssatzung Nr. 51 - Ortskern Osendorf
Erhaltungssatzung Nr. 52 - Bergarbeitersiedlung Osendorf
Erhaltungssatzung Nr. 53 - Ortslage Burg
Erhaltungssatzung Nr. 54 - Ortslage Planena
Erhaltungssatzung Nr. 55 - Gartenstadt Gesundbrunnen
Diese Seite befindet sich noch im Aufbau. Die einzelnen Satzungen werden derzeit aufbereitet und schrittweise für die Veröffentlichung freigegeben. Alle Erhaltungssatzungen können während der Dienstzeit im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Neustädter Passage 18, eingesehen werden.