Satzungen und Verordnungen
Erhaltungssatzungen - Stadtbezirk Süd
Die Satzungen wurden erlassen, um die städtebauliche Eigenart bestimmter Gebiete im Stadtbezirk Süd auf Grund ihrer städtebaulichen Gestalt zu erhalten. Der Rückbau, die (Nutzungs-)Änderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen bedürfen der Genehmigung.
Erhaltungssatzungen Nr. 9 bis 12 - Elsa-Brändström-Straße, Damaschkestraße, Merseburger Straße und Pestalozzistraße
Erhaltungssatzung Nr. 15 - Ortskern Ammendorf
Erhaltungssatzung Nr. 16 - Ammendorf
Erhaltungssatzung Nr. 47 - Ortskern Böllberg
Erhaltungssatzung Nr. 48 - Ortskern Wörmlitz
Erhaltungssatzung Nr. 49 - Ortslage Beesen
Erhaltungssatzung Nr. 50 - Ortskern Radewell
Erhaltungssatzung Nr. 51 - Ortskern Osendorf
Erhaltungssatzung Nr. 52 - Bergarbeitersiedlung Osendorf
Erhaltungssatzung Nr. 53 - Ortslage Burg
Erhaltungssatzung Nr. 54 - Ortslage Planena
Erhaltungssatzung Nr. 55 - Gartenstadt Gesundbrunnen
Überprüfung der Erhaltungssatzung Nr. 55 für die Gartenstadt Gesundbrunnen
Die Stadt Halle (Saale) lässt derzeit die Erhaltungssatzung Nr. 55 für die Gartenstadt Gesundbrunnen überprüfen und setzt damit einen Stadtratsbeschluss aus dem Mai 2024 um.
Mit der seit 2004 geltenden Erhaltungssatzung soll die prägende, besondere städtebauliche Siedlungsstruktur und das Erscheinungsbild der in den 1920er und 30er Jahren im Rahmen des gemeinnützigen Wohnungsbaus entstandenen Wohnsiedlung bewahrt werden.
Durch veränderte und neue Anforderungen für das Leben und Wohnen in der Gartenstadt ergeben sich nunmehr vielfältige Fragestellungen für die künftige Siedlungsentwicklung. Für diese und weitere Fragestellungen gilt es stadtbildverträgliche, klare und verbindliche Lösungen zu finden und abzustimmen.
Im Rahmen eines Informationsnachmittags mit anschließenden Stadtteilrundgang am Freitag, den 14.03.2025 wurden interessierte Anwohner und Anwohnerinnen des Erhaltungssatzungsgebietes eingeladen, sich über die Herangehensweise und den aktuellen Stand der Untersuchung zu informieren. Anschließend gab es die Möglichkeit, in geführten Gruppen durch das Gebiet zu gehen, um sich an ausgewählten Stationen zu den aktuellen Herausforderungen und Bedarfen sowie zu den Zielen der Erhaltungssatzung auszutauschen.
Nachfolgend stellen wir die Präsentation vom 14.03.2025 bis zum Mittwoch, den 30.04.2025 als Information zur Verfügung.
Präsentation zur Informationsveranstaltung mit Stadtteilspaziergang am 14.03.2025
Das Urheberrecht für die Präsentation hat das von der Stadt Halle (Saale) beauftragte Büro Gruppe Planwerk.
Wir bitten um Verständnis, dass aus urheberrechtlichen Gründen nicht alle Bilder in der Präsentation auf der Internetseite veröffentlichen können. Zum Nachlesen sind soweit möglich die Internetseiten angegeben.
Alle Erhaltungssatzungen können während der Dienstzeit im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Neustädter Passage 18, eingesehen werden.