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    Erhaltungssatzungen - Stadtbezirk Süd

    Die Satzungen wurden erlassen, um die städtebauliche Eigenart bestimmter Gebiete im Stadtbezirk Süd auf Grund ihrer städtebaulichen Gestalt zu erhalten. Der Rückbau, die (Nutzungs-)Änderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen bedürfen der Genehmigung.

    Erhaltungssatzung Nr. 47 - Ortskern Böllberg

    Satzung

    Anlage 1: Übersichtsplan

    Anlage 2: Flurstücksliste

    Begründung zur Satzung

     

    Erhaltungssatzung Nr. 48 - Ortskern Wörmlitz

    Satzung

    Anlage 1: Übersichtsplan

    Anlage 2: Flurstücksliste

    Begründung zur Satzung

     

    Erhaltungssatzung Nr. 49 - Ortslage Beesen

    Satzung

    Anlage 1: Übersichtsplan

    Anlage 2: Flurstücksliste

    Begründung zur Satzung

     

    Erhaltungssatzung Nr. 50 - Ortskern Radewell

    Satzung

    Anlage 1: Übersichtsplan

    Anlage 2: Flurstücksliste

    Begründung zur Satzung

     

    Erhaltungssatzung Nr. 51 - Ortskern Osendorf

    Satzung

    Anlage 1: Übersichtsplan

    Anlage 2: Flurstücksliste

    Begründung zur Satzung

     

    Erhaltungssatzung Nr. 52 - Bergarbeitersiedlung Osendorf

    Satzung

    Anlage 1: Übersichtsplan

    Anlage 2: Flurstücksliste

    Begründung zur Satzung

     

    Erhaltungssatzung Nr. 53 - Ortslage Burg

    Satzung

    Anlage 1: Übersichtsplan

    Anlage 2: Flurstücksliste

    Begründung zur Satzung

     

    Erhaltungssatzung Nr. 54 - Ortslage Planena

    Satzung

    Anlage 1: Übersichtsplan

    Anlage 2: Flurstücksliste

    Begründung zur Satzung

     

    Erhaltungssatzung Nr. 55 - Gartenstadt Gesundbrunnen

    Satzung

    Anlage 1: Übersichtsplan

    Anlage 2: Flurstücksliste

    Begründung zur Satzung

     

    Diese Seite befindet sich noch im Aufbau. Die einzelnen Satzungen werden derzeit aufbereitet und schrittweise für die Veröffentlichung freigegeben. Alle Erhaltungssatzungen können während der Dienstzeit im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Neustädter Passage 18, eingesehen werden.