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  • Überprüfung der Erhaltungssatzung Nr. 55 für die Gartenstadt Gesundbrunnen

    Die Stadt Halle (Saale) lässt derzeit die Erhaltungssatzung Nr. 55 für die Gartenstadt Gesundbrunnen überprüfen und setzt damit einen Stadtratsbeschluss aus dem Mai 2024 um.

    Mit der seit 2004 geltenden Erhaltungssatzung soll die prägende, besondere städtebauliche Siedlungsstruktur und das Erscheinungsbild der in den 1920er und 30er Jahren im Rahmen des gemeinnützigen Wohnungsbaus entstandenen Wohnsiedlung bewahrt werden.

    Durch veränderte und neue Anforderungen für das Leben und Wohnen in der Gartenstadt ergeben sich nunmehr vielfältige Fragestellungen für die künftige Siedlungsentwicklung. Für diese und weitere Fragestellungen gilt es stadtbildverträgliche, klare und verbindliche Lösungen zu finden und abzustimmen.

    Durch die Beauftragung des Planungsbüros Planwerk für vertiefte Untersuchungen und die Ausarbeitung von Lösungsszenarien, verbunden mit einem Stadtteilspaziergang im März 2025 und einem Fachworkshop im April 2025 wurden Varianten entwickelt, die in einer Informationsveranstaltung am 04.11.2025 in der Aula der Marguerite Friedlaender Gesamtschule vorgestellt und mit den Bürgern diskutiert wurden. Diese Ergebnisse sind nachfolgend bis zum 19.12.2025 einsehbar.

    Die Unterlagen stellen einen Arbeitsstand dar und sind nicht abschließend zu bewerten. Die Pläne besitzen Urheberrechte und dienen ausschließlich der Information und nicht zur weiteren Verwendung.