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    Instrumente der städtebaulichen Sanierung sind rechtlich im Zweiten Kapitel des Baugesetzbuches „Besonderes Städtebaurecht“ verankert (§§ 136 ff BauGB). Die Stadt Halle (Saale) hat hiervon bei der Ausweisung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und verschiedenen Erhaltungssatzungen Gebrauch gemacht.

    Wichtige Nutzungshinweise
    Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Sie haben die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadterneuerung/Förderung/Finanzen beraten zu lassen.