• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Stadterneuerung

    Instrumente der städtebaulichen Sanierung sind rechtlich im Zweiten Kapitel des Baugesetzbuches „Besonderes Städtebaurecht“ verankert (§§ 136 ff BauGB). Die Stadt Halle (Saale) hat hiervon bei der Ausweisung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und verschiedenen Erhaltungssatzungen Gebrauch gemacht.

    Wichtige Nutzungshinweise
    Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Sie haben die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadterneuerung/Förderung/Finanzen beraten zu lassen.

     

    Adresse:
    Abt. Stadterneuerung/Förderung/Finanzen
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2214733
    Fax: +49 345 2214869

    Mo. nach Vereinbarung

    Di: 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

    Mi. nach Vereinbarung

    Do. nach Vereinbarung

    Fr. nach Vereinbarung

    Sa. geschlossen

    So. geschlossen