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  • Ermittlung sanierungsbedingter Bodenwertsteigerung

    Der Ausgleichsbetrag berechnet sich auf Grundlage der vom Gutachterausschuss des Landes Sachsen-Anhalts veröffentlichten Bodenrichtwertkarten mit Bodenanfangs- und Bodenendwerten für das Sanierungsgebiet „Historischer Altstadtkern“.

    Die sanierungsbedingte Erhöhung des Bodenwertes besteht aus dem Bodenwert, der sich für ein Grundstück ergeben würde, wenn keine Sanierung durchgeführt worden wäre (Anfangswert) und dem Bodenwert, der sich nach der Sanierung ergibt (Endwert).

    Ermittlung des Ausgleichsbetrages (Beispielrechnung)

    (Bodenrichtwert = Anfangswert)  
    Anfangswert (AW): 100 €/m²
    Werterhöhung: 10 % 10 €/m²
    Endwert (EW): 110 €/m²
    Grundstücksgröße (GG): 300 m²
    Ausgleichsbetrag (AGB) = EW - AW *GG  
    110 €/m² - 100 €/m² = 10 €/m² * 300 m² = 3.000,00 €
    Abschlag bis 31.12.2016 (-10 %) = 2.700,00 €

    Rahmengutachten zur Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung gemäß § 154 BauGB für das Sanierungsgebiet „Historischer Altstadtkern“ in der Stadt Halle (Saale)

    Der Gutachterausschuss des Landes Sachsen-Anhalts hat für die Ermittlung von Grundstückswerten in der Stadt Halle (Saale) in seiner Sitzung am 02.09.2015 das Rahmengutachten zur Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung gemäß § 154 BauGB beschlossen. Im Rahmengutachten werden grundlegende Regelungen zum Wertermittlungsverfahren festgelegt. Der Bewertungsauftrag umfasst die Beschlüsse zum Modell des „Halleschen Zielbaums“ inklusive der Beschreibung der Bewertungskategorien in Textform, die Feststellung der theoretisch maximalen Bodenwertsteigerung und die Grenzen der Bodenrichtwertzonen im Sanierungsgebiet sowie die sanierungsbedingten zonalen Bodenwerterhöhungen. 
    Die Erläuterungen zum „Halleschen Zielbaum“ beginnen mit Kapitel 5.2.1.  

    Rahmengutachten
    Anlage 1 - Tabelle - Beschreibung der Zustandsstufen des Halleschen Zielbaums
    Anlage 2 - Karte - Zuordnung der Bodenrichtwertzonen zum jeweiligen Zielbaum

    Für jedes Grundstück wird individuell ermittelt, inwieweit öffentliche Investitionen und Maßnahmen in der Nachbarschaft und im Sanierungsgebiet den Wert des jeweiligen Grundstücks beeinflusst haben. 

    Diagramm zur Ermittlung des Ausgleichsbeitrages
    Diagramm zu Auswirkungen einer negativen Anfangsentwicklung

    Hinweis

    Es ist unerheblich, ob Fördermittel gezahlt wurden. Die Verkehrswertveränderungen eines bebauten Grundstückes aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen werden nicht berücksichtigt.
    Konjunkturell bedingte Bodenwerterhöhungen oder auch -minderungen und solche, die der Eigentümer aufgrund eigener zulässiger Aufwendungen bewirkt hat, sind nicht Bestandteil des Ausgleichsbetrages.