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  • Stadtsanierung

    Vor dem Hintergrund der beabsichtigten Behebung städtebaulicher Missstände wird seit dem Jahr 1995 die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Historischer Altstadtkern“ (Sanierungssatzung Nr. 1) im umfänglichen (klassischen) Verfahren durchgeführt. Mit der Ausweisung des Sanierungsgebietes „Historischer Altstadtkern“ wurde die Altstadt als Schwerpunkt städtebaulicher Sanierungstätigkeit im Stadtgebiet von Halle (Saale) herausgehoben. Zeitgleich mit dem Satzungsbeschluss erfolgte der Beschluss des Stadtrates über die Sanierungsziele für die Durchführung der Sanierung. Als wesentliche Ziele wurden: 

    • der Erhalt und die Ergänzung des historischen Stadtgefüges,
    • die Sanierung der bedeutenden Baudenkmale,
    • die Qualifizierung von Handel, Dienstleistung und Tourismus,
    • der Erhalt der Wohnfunktion als ein wesentlicher Nutzungsbestandteil der Altstadt,
    • die Umgestaltung und Sanierung des öffentlichen Raumes, definiert. 

    Weiterführende Informationen

    Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet

    Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Altindustriestandorte Merseburger Straße mit dem Gründerzeitviertel Südliche Vorstadt“  (Sanierungsgebiet Nr. 2) wird seit dem Jahr 2002 im vereinfachten Verfahren (ohne Erhebung von Ausgleichsbeträgen nach § 154 BauGB) durchgeführt. Ziel ist der Erhalt und die Verbesserung des baulichen Bestandes sowie die bauliche Ergänzung von Neubauten in Baulücken und auf Brachflächen.

    Mit dem Ziel der städtebaulichen Neuordnung der ehemaligen militärischen Liegenschaft „Garnison Heide“ wird seit dem Jahr 1995 die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Heide-Süd durchgeführt. Ziel ist die Entwicklung eines attraktiven neuen Stadtteils in einer Nutzungsmischung von Wohnen, Arbeiten, Studieren und Erholen.

    Übersicht der Sanierungsgebiete

    Im Stadtgebiet von Halle (Saale) gibt es eine Reihe von rechtskräftigen Erhaltungssatzungen gemäß §§ 172 ff BauGB, die die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des jeweiligen Gebietes vor dem Hintergrund seiner städtebaulichen Gestalt als Ziel verfolgen.

    Übersicht der Erhaltungssatzungen