Entwicklungssatzungen (§ 165 BauGB)
Mit städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen sollen Ortsteile und andere Teile des Gemeindegebiets entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden. Die Gemeinde beschließt die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs als Satzung (Entwicklungssatzung).
Mit dem Instrument der städtebaulichen Entwicklungssatzung wurde in Halle (Saale) im Zeitraum von 1995 bis 2025 das Entwicklungsgebiet Heide-Süd entwickelt.
Rechtsverbindliche Entwicklungssatzungen
Aktuell gibt es in der Stadt Halle (Saale) keine rechtsverbindliche Entwicklungssatzung.
Der Stadtrat hat am 18.12.2024 auf der Grundlage des § 169 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 162 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Entwicklungsgebietes „Heide Süd“ beschlossen. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 31.01.2025 ist die Aufhebung rechtswirksam geworden.
Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Entwicklungssatzung Heide-Süd