Informationen zum Sanierungsgebiet
Die am Ostufer der Saale gelegene Altstadt von Halle (Saale) ist das historische und kulturelle Zentrum der Stadt. Sie wird von den Ringstraßen im Verlauf der ehemaligen mittelalterlichen Stadtbefestigung begrenzt. Das Gebiet blieb im Krieg fast unversehrt und ist heute einer der größten Denkmalbereiche Deutschlands mit einem weitgehend erhaltenen mittelalterlichen Straßengrundriss und mehr als 500 Baudenkmalen.
Mit Hilfe der Städtebauförderung haben in den vergangenen 30 Jahren viele Orte in diesem zentralen Sanierungsgebiet „Historischer Altstadtkern“ ein neues Gesicht bekommen. Anlässlich des Tages der Städtebauförderung am 8. Mai 2021 dokumentiert die Stadt Halle (Saale) in einem Film, wie sich das Gebiet gewandelt hat:
30 Jahre Altstadtsanierung in der Stadt Halle (Saale) - YouTube
Grundlage für die Durchführung der Sanierungsmaßnahme ist die Sanierungssatzung Nr. 1, die am 30.06.1995 im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) bekanntgemacht wurde und damit rechtsverbindlich ist. Seit Satzungsbeginn sind in großem Umfang Städtebauförderungsmittel des Bundes, des Landes Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle für die vielfältigen Sanierungsmaßnahmen eingesetzt worden. Die Gesamtsumme der bisher eingesetzten Fördermittel beläuft sich auf rund 155 Mio. €. Diese finanziellen Mittel waren auch Anlass für private Investitionen von der engagierten Bürgerschaft der Stadt Halle. Es wurden Gebäude modernisiert und instandgesetzt, Innenhöfe entkernt und begrünt.
Der Stadtrat hat am 30.09.2020 beschlossen, den Durchführungszeitraum der rechtskräftigen Sanierungssatzung „Historischer Altstadtkern“ bis zum 31.12.2026 zu verlängern (Beschluss-Nr. VII/2020/01362).
Um die städtebauliche Eigenart und die Qualität des Gebietes zu erhalten und langfristig zu sichern hat der Stadtrat die Satzung der Stadt Halle (Saale) zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets der „Erweiterten historischen Altstadt“ auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt (Erhaltungssatzung Nr. 59) beschlossen (Beschluss-Nr. VII/2019/00606). Die Erhaltungssatzung wurde am 23.10.2020 im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) bekannt gemacht und ist damit rechtsverbindlich.
Weiterführende Informationen
Rechtsverbindliche Erhaltungssatzungen im Stadtplan
Die Übersicht der Erhaltungssatzungen der Stadt Halle (Saale) befindet sich im Aufbau. Die zu den einzelnen Satzungen gehörenden Detailinformationen werden elektronisch aufbereitet und schrittweise für die Veröffentlichung freigegeben. Alle Erhaltungssatzungen können während der Dienstzeit im Fachbereich Städtebau und Bauordnung eingesehen werden.
Sanierungssatzung Nr. 1 'Historischer Altstadtkern'
Information zur Sanierungsmaßnahme 'Historischer Altstadtkern'
Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung
Karte mit Sanierungsgrenze und Straßennamen
Stadtratsbeschluss mit Anlagen
Integriertes Entwicklungskonzept Altstadt
Beschluss zur Konkretisierung der Sanierungsziele
Sanierungsziele
Nachfolgend finden Sie Vorher-Nachher-Fotodokumentationen für Sanierungsbeispiele in den Teilbereichen des Sanierungsgebietes "Historischer Altstadtkern".
Fotodokumentation - Nördlicher Teilbereich
Fotodokumentation - Östlicher Teilbereich
Fotodokumentation - Südwestlicher Teilbereich