Satzungen und Verordnungen
Mittagessen an Schulen - Freitische
Die Stadt Halle (Saale) ist in ihrem Gebiet Schulträgerin allgemeinbildender Schulen. Gemäß § 72a Satz 3 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sind Schulträger verpflichtet, zur Gewährung einer warmen Vollwertmahlzeit in besonderen Fällen Freitische zur Verfügung zu stellen. Diese Richtlinie regelt unter anderem die Anspruchsvoraussetzungen und das Verfahren.
Freitische-Richtlinie vom 16. Oktober 2025
zugeordnete Dienstleistungen:
kostenfreies Mittagessen für Schülerinnen und Schüler beantragen