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    Mittagessen an Schulen - Freitische

    Die Stadt Halle (Saale) ist in ihrem Gebiet Schulträgerin allgemeinbildender Schulen. Gemäß § 72a Satz 3 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sind Schulträger verpflichtet, zur Gewährung einer warmen Vollwertmahlzeit in besonderen Fällen Freitische zur Verfügung zu stellen. Diese Richtlinie regelt unter anderem die Anspruchsvoraussetzungen und das Verfahren. 

    Freitische-Richtlinie vom 16. Oktober 2025

     

    zugeordnete Dienstleistungen:

    kostenfreies Mittagessen für Schülerinnen und Schüler beantragen