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  • Kostenfreies Mittagessen für Schülerinnen und Schüler ("Freitische")

    Wenn Ihr Kind in Halle (Saale) lebt, hier eine kommunale Schule besucht und Sie sich in einer besonderen sozialen Notlage befinden, bietet die Stadt Halle (Saale) auf Grundlage des §72a Satz 3 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt die Möglichkeit der Gewährung eines kostenfreien Mittagessens in Form eines Freitisches an.

    Entscheidend ist, dass zusätzlich zu einer sozialen Notlage – die z. B. durch den Bezug von Sozialleistungen oder finanziellen Schulden begründet wird – weitere individuelle Faktoren hinzutreten, die im Zusammenwirken einen individuellen Härtefall für die Familie begründen.  Das Land Sachsen-Anhalt hat im Schulgesetz eine Möglichkeit geschaffen, dass in besonderen Belastungssituationen oder bei unerwarteten Notfällen die Kosten für das Mittagessen durch den Schulträger übernommen werden können, wenn andere Hilfen nicht ausreichen. Ziel ist es, dass Schüler unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie am Mittagessen in der Schule teilnehmen können, um eine ausgewogene Ernährung zu gewährleisten. 

    Im Fall einer Bewilligung erfolgt keine Barauszahlung. Vielmehr übermittelt der Fachbereich Bildung eine Kostenübernahmeerklärung an den für die Schulverpflegung zuständigen Essenanbieter. Die Rechnungslegung des Essensanbieters erfolgt an die Stadt Halle (Saale) als Schulträger.  

    • Antragsstellung über die Schule durch die Familie ggf. in Zusammenarbeit mit der Schule
    • Stellungnahme der Schule zur dargestellten „sozialen Notlage“ (Klassenlehrer/in, Schulsozialarbeiter/in o.ä.)
    • Entscheidung des Fachbereiches Bildung zur dargestellten „sozialen Notlage“
    • Zusagebescheid/Ablehnungsbescheid zur Gewährung eines Freitisches durch den Fachbereich Bildung
    • Bei Zusagebescheid wird die Kostenübernahmeerklärung an die Eltern versendet.

    Für Schüler, die ihren Hauptwohnsitz in Halle (Saale) haben, die regelmäßig eine kommunale allgemeinbildende Schule der Stadt Halle (Saale) besuchen und sich in einer besonderen sozialen Notlage befinden, stellt die Stadt Halle (Saale) unter bestimmten Voraussetzungen Freitische in der Schulspeisung zur Verfügung.

    Es müssen individuelle Faktoren vorliegen, die die „besondere soziale Notlage“ begründen, wobei der Bezug von finanziellen Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG, BKGG und ähnliches allein nicht ausreicht. Ob diese individuellen Faktoren vorliegen, wird nach Maßgabe der Richtlinie zur Bewilligung von kostenlosem Mittagessen festgestellt.

    Ausgeschlossen ist die Zurverfügungstellung von Freitischen, wenn der Schüler einen Anspruch auf Leistung von Bildung und Teilhabe hat, da diese Ansprüche gegenüber dem Anspruch auf Freitisch vorrangig sind.

    • Antrag (wird durch die Schule bereitgestellt)
    • Nachweise über den Bezug von finanziellen Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG, BKGG und ähnliches

    Keine

    Gegen die Bescheide kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.

    Adresse:
    Team Schulorganisation
    Albert-Schweitzer-Straße 40
    06114 Halle (Saale)
    Fax: +49 345 2213132

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.