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    Vergnügungssteuer

    Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Die Stadt Halle (Saale) erhebt Vergnügungssteuer auf Spielgeräte und Spieleinrichtungen sowie Veranstaltungen anderer Art.

    Vergnügungssteuersatzung vom 23. November 2011

     

    zugeordnete Dienstleistung:

    Vergnügungssteuer