Satzungen und Verordnungen
Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Die Stadt Halle (Saale) erhebt Vergnügungssteuer auf Spielgeräte und Spieleinrichtungen sowie Veranstaltungen anderer Art.
Vergnügungssteuersatzung vom 25. Februar 2026 (gültig seit 1. April 2026)