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    Vergnügungssteuer

    Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Die Stadt Halle (Saale) erhebt Vergnügungssteuer auf Spielgeräte und Spieleinrichtungen sowie Veranstaltungen anderer Art.

    Vergnügungssteuersatzung vom 23. November 2011

    Vergnügungssteuersatzung vom 25. Februar 2026 (gültig ab 1. April 2026)

     

    zugeordnete Dienstleistung:

    Vergnügungssteuer