Satzungen und Verordnungen
Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Die Stadt Halle (Saale) erhebt Vergnügungssteuer auf Spielgeräte und Spieleinrichtungen sowie Veranstaltungen anderer Art.
Vergnügungssteuersatzung vom 23. November 2011