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  • Fragen und Antworten zur Bundestagswahl 2025

    Zur Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, wird ein neuer Bundestag gewählt.

    Fragen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

    Auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin sind alle Kandidatinnen und Kandidaten aufgelistet.

    Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mitentscheiden. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde.

    Organisatorisches / Ablauf (Bundestagswahl)

    Sitzungstermin: Montag, 3. März 202518:30 Uhr
    Fachbereich Einwohnerwesen, Abt. Wahlen, Wolfgang-Borchert-Str. 75, 06126 Halle (Saale)
    (Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlkreis 71 - Halle)

    Das vorläufige Wahlergebnis wird am Abend des 23. Februar 2025 auf der städtischen Webseite www.halle.de verkündet.

    Das amtliche Wahlergebnis wird am 3. März 2025 vom Wahlausschuss festgestellt. Dieses wird neben der städtischen Webseite im Amtsblatt vom 14.03.2025 veröffentlicht.

    Beginn: Anfang Januar 2025
    Ende: 2. Februar 2025

    Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bis zum 21. Februar 2025, 15 Uhr, im Briefwahlbüro, Stadthaus, Marktplatz 2, möglich. 

    Die Online-Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung unter www.wahlen.halle.de ist möglich bis zum 17. Februar 2025, 23:59 Uhr, bei Selbstabholung im Wahlamt zusätzlich bis 20. Februar 2025, 23:59 Uhr. Bei schriftlicher Beantragung an Stadt Halle (Saale) Briefwahlstelle, Marktplatz 2, 06108 Halle (Saale),  sind die Postlaufzeiten zu beachten.

    Die Verschickung der Briefwahlunterlagen beginnt ab 7. Februar 2025.

    So schnell wie möglich. Die Rücksendung von Briefwahlunterlagen ist bis zum 23. Februar 2025 um 18 Uhr möglich.  Bei der Rücksendung über die Deutsche Post sollten 2 Tage Postlaufzeit eingeplant werden.

    Der Einwurf der Briefwahlunterlagen in die städtischen Bürgerbriefkästen ist bis zum Wahltag, 23. Februar 2025, 18:00 Uhr, möglich. Die Bürgerbriefkästen befinden sich hier:

    • Ratshof, Marktplatz 1
    • Neustädter Passage 18
    • Am Stadion 5
    • Am Stadion 6
    • Wolfgang-Borchert-Straße 75

    Achtung: Sofern Briefwahlunterlagen nicht zugestellt wurden, haben die Betreffenden die Möglichkeit, dies noch bis Samstag, 22. Februar 2025, 12 Uhr, bei der Briefwahlstelle im Stadthaus anzuzeigen. Es kann dann ein Ersatzwahlscheinausgestellt werden. Hierzu ist die persönliche Vorsprache der betreffenden Person erforderlich.

    Die Briefwahlstelle im Stadthaus,Marktplatz 2, erste Etage, Zimmer 113, ist ab Montag,10. Februar 2025, zu folgenden Zeiten geöffnet:

    montags, 8 bis 16 Uhr
    dienstags, 8 bis 16 Uhr

    mittwochs von 9 bis 15 Uhr
    donnerstags von 8 bis 18 Uhr
    Freitag, 14. Februar, 9 bis 12 Uhr
    Freitag, 21. Februar, 9 bis 15 Uhr (Wichtig: Die Briefwahl zur Bundestagswahl ist bundesweit rechtlich an diesem Tag nur bis 15 Uhr im Briefwahlbüro möglich).

    Grundsätzlich sind die Wahlbenachrichtigungen im Urnen-Wahllokal vorzulegen. Sollten Wählende am Wahltag, Sonntag, 23. Februar 2025, ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorlegen, ist unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses die Teilnahme an den Wahlen möglich.

    Das Wahlrecht ist grundsätzlich ein höchst persönliches Recht. Zur Unterstützung des Wahlvorgangs kann aber ein Hilfsbedürftiger eine Person des Vertrauens mit in die Wahlkabine nehmen. Dies ist dem Wahlvorsteher vorab mitzuteilen. Auch Kleinkinder können die Eltern hinter die Kabine in Ausnahmefällen begleiten. Größere Kinder sollten grundsätzlich vor der Wahlkabine warten. Blindenhunde dürfen die Wähler in die Kabine begleiten, wobei darauf geachtet werden muss, dass die Bedürfnisse der Wahlvorstandsmitglieder und anderer Wähler respektiert werden, beispielsweise wenn jemand Angst vor Hunden hat. In allen Fällen muss im Einzelfall vor Ort und in Absprache mit dem Wahlvorstand entschieden werden.

    126 allgemeine Wahllokale im Stadtgebiet der Stadt Halle (Saale)
    60 Briefwahllokale zum Auszählen der Wahlbriefe

    Die Wahllokale haben am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

    Es gibt 70 barrierefreie allgemeine Wahllokale. 22 Wahlräume, in denen das Briefwahlergebnis ausgezählt wird, sind barrierefrei zugänglich. 

    Die Gesamtübersicht aller barrierefreien und nicht barrierefreien Wahlräume der Stadt Halle (Saale), können Sie sich auf einer Stadtkarte unter folgendem Link anzeigen lassen. Hier können Sie auch die Adresse eingeben und anzeigen lassen, in deren Umfeld Sie nach einem bestimmten Wahlraum suchen.

    Übersichtskarte Wahlräume

    Am Wahltag / Wahlabend

    Ab 18 Uhr ist der Große Saal für Interessierte geöffnet.

    Es werden Stehtische aufgestellt. Angeboten wird gastronomische Versorgung für Selbstzahler. Bitte beachten Sie, dass nur Barzahlung möglich ist.

    Die Wahlergebnisse werden kontinuierlich aktualisiert auf eine Wand im Stadthaus projiziert.

    Erste Ergebnisse liegen voraussichtlich ab 19 Uhr vor.

    Das vorläufige Endergebnis der Bundestagswahl kann gegen 22.30 Uhr vorliegen.