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  • Umzug und Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl am 06.09.2026

    Alle wahlberechtigten Personen, die am 26.07.2026 im Wählerverzeichnis der Stadt Halle (Saale) eingetragen sind, können in der Stadt Halle (Saale) wählen. Wer sich nach dieser Zeit in der Stadt Halle (Saale) an- oder ummeldet muss Untenstehendes beachten.

    Wer darf wählen?

    Wahlberechtigt sind alle Personen, die

    • das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren bis zum 06.09.2008),
    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
    • im Land Sachsen-Anhalt seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz haben.

    In welcher Gemeinde des Landes Sachsen-Anhalt die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, richtet sich nach dem Ort der Hauptwohnung. 

    Wohnungsänderungen und Berichtigung des Wählerverzeichnisses ab dem 27.07.2026

    Sie sind innerhalb von Sachsen-Anhalt neu nach Halle (Saale) gezogen?

    Das ist zu beachten um als nach Halle (Saale) zugezogene Person wählen zu können:

    Fall 1

    Sie melden sich im Zeitraum vom 26.07.2026 bis 16.08.2026 mit Ihrer Hauptwohnung von einer Gemeinde in Sachsen-Anhalt nach Halle (Saale) um:

    • Sie können bis 16.08.2026 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, um in Halle (Saale) wählen zu können (Kontaktdaten, siehe unten) oder
    • Sie stellen keinen Antrag und bleiben im Wählerverzeichnis Ihrer alten Gemeinde in Sachsen-Anhalt eingetragen und können demnach dort wählen (bei Bedarf können bei der dortigen Gemeinde dann auch Briefwahlunterlagen beantragt werden).

    Falle 2

    Sie haben Ihre Hauptwohnung außerhalb von Halle (Saale) zur Nebenwohnung und Ihre bisherige Nebenwohnung in Halle (Saale) zur Hauptwohnung erklärt: 

    In diesem Fall gelten die oben beschriebenen Fristen und Regelungen.

    Ihre Hauptwohnung in Halle (Saale) hat sich geändert?

    Sie sind innerhalb der Stadt Halle (Saale) umgezogen (Ummeldung) oder Sie haben Ihre Nebenwohnung in Halle (Saale) mit Ihrer Hauptwohnung in  Halle (Saale) getauscht: 

    Sie bleiben im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlbezirks eingetragen.  Eine Änderung ist nicht möglich.

    Sie waren bisher nicht für eine Wohnung angemeldet?

    Wenn Sie bisher nicht angemeldet waren und dies nun berichtigt wurde, können Sie nicht automatisch wählen!

    Sie müssen bis 16.08.2026 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, um in Halle (Saale) wählen zu können. Bitte melden Sie sich dazu bei der Abteilung Bürgerservice (Kontaktdaten unten)! 

    Adresse:
    Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2214619
    Fax: +49 345 2214617

    Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
    Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
    Mi: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
    Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag) (nur mit Termin)
    So: geschlossen