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  • Wahl-ABC

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um wahlberechtigt zu sein?
    Was versteht man unter passivem Wahlrecht?
    Was erfasst die Wahlstatistik?

    Diese und andere Fragen soll das vorliegende alphabetische Stichwortverzeichnis kurz und prägnant klären und so zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen führen.

    Die Informationen sind speziell für die Wahlen in der Stadt Halle (Saale) zugeschnitten.

    Europawahl

    Das Europäische Parlament wird auf die Dauer von 5 Jahren gewählt, die Wahl findet in Halle (Saale) zeitgleich mit der Wahl des Stadtrates statt.

    Das Europäische Parlament umfasst 705 (zukünftig 720) Sitze, jedem der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union steht eine fest vorgegebene Anzahl an Sitzen, im Verhältnis der Bevölkerungszahlen des Mitgliedstaates, zu. 96 der Sitze entfallen auf in Deutschland gewählte Abgeordnete.

    Die Europawahl ist eine Verhältniswahl, deren Ausführung den jeweiligen Regelungen des Landes zur Durchführung einer Wahl unterliegt. Das grundsätzliche Wahlsystem (=Verhältniswahl) darf jedoch nicht in Frage gestellt werden.

    In Deutschland ist die Wahl des Europäischen Parlaments im Europawahlgesetz und der dazugehörigen Europawahlordnung, in Verbindung mit dem Bundeswahlgesetz und der Bundeswahlordnung, geregelt.