Wahl-ABC
Europawahl
Das Europäische Parlament wird auf die Dauer von 5 Jahren gewählt, die Wahl findet in Halle (Saale) zeitgleich mit der Wahl des Stadtrates statt.
Das Europäische Parlament umfasst 705 (zukünftig 720) Sitze, jedem der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union steht eine fest vorgegebene Anzahl an Sitzen, im Verhältnis der Bevölkerungszahlen des Mitgliedstaates, zu. 96 der Sitze entfallen auf in Deutschland gewählte Abgeordnete.
Die Europawahl ist eine Verhältniswahl, deren Ausführung den jeweiligen Regelungen des Landes zur Durchführung einer Wahl unterliegt. Das grundsätzliche Wahlsystem (=Verhältniswahl) darf jedoch nicht in Frage gestellt werden.
In Deutschland ist die Wahl des Europäischen Parlaments im Europawahlgesetz und der dazugehörigen Europawahlordnung, in Verbindung mit dem Bundeswahlgesetz und der Bundeswahlordnung, geregelt.