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  • Wahl-ABC

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um wahlberechtigt zu sein?
    Was versteht man unter passivem Wahlrecht?
    Was erfasst die Wahlstatistik?

    Diese und andere Fragen soll das vorliegende alphabetische Stichwortverzeichnis kurz und prägnant klären und so zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen führen.

    Die Informationen sind speziell für die Wahlen in der Stadt Halle (Saale) zugeschnitten.

    Wahlkreise

    Eine Wahlkreiseinteilung existiert sowohl bei der Bundestagswahl als auch bei der Landtagswahl. Der Zuschnitt der Wahlkreise ist jedoch nicht identisch und ist auch hier wieder abhängig von Einwohnerzahl und räumlichem Zusammenhang.

    Landtagswahlkreis

    Das Land Sachsen-Anhalt wird in 43 Wahlkreise eingeteilt. Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises darf von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht um mehr als 20 Prozent nach oben oder unten abweichen. Die Wahlkreiseinteilung regelt der Landtag.

    Bundestagswahlkreis

    Bei der Einteilung der Bundestagswahlkreise müssen die Ländergrenzen eingehalten werden. Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises soll von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht mehr als 15 Prozent nach oben oder nach unten abweichen.

    siehe auch: Wahlgebietseinteilung