Wahlkreiseinteilung und Wahlbezirke zur Landtagswahl 2026
Wahlkreiseinteilung zur Landtagswahl 2026
Gemäß § 10 Abs. 1 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist das Wahlgebiet (das Land Sachsen-Anhalt) in 41 Wahlkreise eingeteilt.
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. Februar 2025, das am 21. Februar 2025 in Kraft getreten ist (GVBL. LSA S. 316), wurde die Wahlkreiseinteilung für die Landtagswahl 2026 festgelegt.
Die Stadt Halle (Saale) ist in vier Wahlkreise unterteilt, diese tragen die Wahlkreisnummern 35 (Halle I), 36 (Halle II), 37 (Halle III), 38 (Halle IV).
Karte mit Wahlkreiseinteilung in der Stadt Halle (Saale)
Wahlbezirkseinteilung zur Landtagswahl 2026
Die Stadt Halle (Saale) ist zur Landtagswahl 2026 in 126 Wahlbezirke eingeteilt, diese liegen jeweils vollständig in einem der vier Wahlkreise.
Die Stimmabgabe erfolgt in einem der auf der Karte farblich markierten Objekte. In den Objekten können mehrere Wahlräume eingerichtet sein.
In welchem Objekt und welchen Wahlraum die Wähler aus den Wahlbezirken ihre Stimme abgeben können, ist den Wahlbenachrichtigungen zu entnehmen, die den wahlberechtigen Personen zur Landtagswahl 2026 bis zum 16.08.2026 per Brief zugehen.
Karte mit Wahlbezirkseinteilung in der Stadt Halle (Saale)
Weitere Karten mit Wahlbezug
Im städtischen Open Data Portal finden Sie weitere Karten mit Wahlbezug, unter anderem auch die Einteilung der Briefwahlbezirke zur Landtagswahl 2026 in Halle (Saale).
Wolfgang-Borchert-Straße 75
06126 Halle (Saale)
Mo: 09:30 - 15:00 Uhr
Di: 09:30 - 15:00 Uhr
Mi: 09:30 - 15:00 Uhr
Do: 09:30 - 15:00 Uhr
Fr: 09:30 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung