Sachkundige Einwohner (m/w/d)
Sie werden entsprechend der Regelungen in § 49 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt berufen.
Die Berufung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern kann nur in sogenannten beratenden Ausschüssen erfolgen. Beratende Ausschüsse bereiten Entscheidungen des Stadtrates vor, können selber aber keine Beschlüsse fassen. Sie geben Beschlussempfehlungen an den Stadtrat bzw. an einen beschließenden Ausschuss.
In der Wahlperiode 2019 bis 2024 gibt es acht beratende Ausschüsse:
- Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft, Stadtentwicklung und Digitalisierung
- Bildungsausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss
- Sportausschuss
- Kulturausschuss
- Ausschuss für Planungsangelegenheiten
- Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Ordnung
- Eine Berufung erfolgt auf Vorschlag einer Fraktion durch den Stadtrat.
- Der Wohnsitz muss sich in der Stadt Halle (Saale) befinden.
- Ein Mindestalter für die Berufung gibt es nicht.
Als sachkundiger Einwohner und sachkundige Einwohnerin muss man keine formalen Voraussetzungen erfüllen. Für sein Themenfeld muss jedoch eine entsprechende Fachkunde vorhanden sein.
Mitglieder des Stadtrates und Beschäftigte der Stadt Halle (Saale) können nicht als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner berufen werden. Näheres dazu formuliert § 41 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.
Sie besitzen das Rederecht in ihrem Ausschuss und sind berechtigt, dort Änderungsanträge zu Beschlussvorlagen und Anträgen zu stellen. Eigene Anträge können nur gemeinsam mit (mindestens) einem Mitglied des Stadtrates gestellt werden. Die Arbeitsweise und der Ablauf der Beratungen sind in der Geschäftsordnung des Stadtrates und seiner Ausschüsse festgelegt.
Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner nehmen auch an den nicht öffentlichen Teilen der Sitzungen teil. Für Sie gilt ebenso wie für die Stadträtinnen und Stadträte eine Verschwiegenheitspflicht. Pflichten, Haftung und Mitwirkungsverbote sind in den Paragrafen 32, 33 und 34 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt geregelt.
Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen ihres Ausschusses und für die Teilnahme an Sitzungen der Fraktionen, die sie für den Ausschuss benannt haben, eine Aufwandsentschädigung. Diese beträgt je Sitzung und Tag 16 Euro. Mit ihr sind alle Aufwendungen abgegolten.
Wenden Sie sich an eine Stadtratsfraktion und bieten Sie Ihre Mitarbeit an. Kontakte zu den Fraktionen finden Sie auf https://halle.de/verwaltung-stadtrat/stadtrat/fraktionen
Das Sitzungsmanagement des Stadtrates erfolgt grundsätzlich papierlos über das städtische Ratsinformationssystem. Hier sind alle Sitzungen und Vorlagen eingestellt. Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner erhalten einen Zugang zum nicht öffentlichen Bereich. Wenn gewünscht, können die Sitzungsunterlagen auch in Papierform zugestellt werden.
Während der Ausübung des Ehrenamtes ist man gesetzlich unfallversichert.
Ja, es besteht die Möglichkeit der Betreuung der eigenen Kinder während einer Sitzung in einer Kindertageseinrichtung der Stadt. Hierzu ist bis eine Woche vor dem Termin eine Anmeldung bei der Stadt erforderlich. Die Kosten für die Betreuung werden von der Stadt übernommen.
Unabhängig davon können die tatsächlich entstandenen und erforderlichen Kosten für die Betreuung von Kindern während einer Sitzung auf formlosen Antrag und gegen Übersendung der Kostennachweise von der Stadt erstattet werden.