Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Halle (Saale)
Grundlagen und Aufgaben
Nach § 70 Abs. 1 SGB VIII - Organisation des Jugendamtes - werden die Aufgaben des Jugendamtes sowohl durch den Jugendhilfeausschuss als auch der Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen (Zweigliedrigkeit der Behörde „Jugendamt“).
Der Jugendhilfeausschuss (JHA) ist der politische Teil des Jugendamtes.
Er ist ein beschließender Ausschuss. Die Amtsperiode des Jugendhilfeausschusses entspricht der Amtszeit der Vertretungskörperschaft (hier: Stadtrat der Stadt).
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit
- der Beratung von Problemlagen junger Menschen und Familien,
- Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,insbesondere mit
- der Jugendhilfeplanung,
- der Förderung der freien Jugendhilfe. (§ 74 und 74a Absatz 2 SGB VIII )
- der Anerkennung freier Träger der Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII )
Der Jugendhilfeausschuss soll vor jeder Beschlussfassung des Stadtrates in Fragen der Jugendhilfe gehört werden.
- zur Jugendhilfe im Rahmen der vom Stadtrat bereitgestellten Mittel
- auf der Grundlage der Satzung des Jugendamtes
- durch Beschlüsse des Stadtrates
Dem Jugendhilfeausschuss gehören 15 stimmberechtigte Mitgliederinnen und Mitglieder an.
- Drei Fünftel des Anteils der Stimmen aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft (Stadtrat) oder von ihr gewählte Frauen und Männer, welche in der Jugendhilfe erfahren sind = insgesamt 9 Mitglieder
- Zwei Fünfttel des Anteils der Stimmen Frauen und Männer, welche auf Vorschlag der im Bereich des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe = insgesamt 6 Mitglieder
Der Jugendhilfeausschuss beschließt Empfehlungen zur Jugendhilfeplanung an den Stadtrat.
Grundlagen und Aufgaben
Gemäß § 71 Absatz 2 Nr. 2 SGB VIII und § 7, Abs.1 KJHG-LSA hat der Jugendhilfeausschuss den Unterausschuss Jugendhilfeplanung gebildet.
Dieser setzt sich aus stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses (Stadträten und Vertretern der freien Jugendhilfe) zusammen.
Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung ist vorbereitend tätig.
Für alle Beschlüsse, die sich aus der Arbeit des Unterausschusses Jugendhilfeplanung ergeben, ist der Jugendhilfeausschuss zuständig.
Postanschrift
Stadt Halle
Albert-Schweitzer-Straße 40
Jugendhilfeausschuss/ Unterausschuss Jugendhilfeplanung
06100 Halle (Saale)
Vorsitzender Jugendhilfeausschuss
Dr. med Detlef Wend
Vorsitzender Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Herr Uwe Kramer
Albert-Schweitzer-Straße 40
06114 Halle (Saale)




















Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Sachbearbeiterin Jugendhilfe/ Assistenz
06114 Halle (Saale)