chenmarkt in früheren Jahren begrün-
det keinen Rechtsanspruch auf Zulas-
sung oder Zuweisung eines bestimmten
Platzes.
Über die Zulassung der Bewerber ent-
scheidet die Stadt Halle (Saale) widerruf-
lich [...] un-
mittelbaren räumlichen Zusammenhang
im Wesentlichen mit der für den Kraft-
fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn
gleichlaufen (unselbständige Rad- und
Gehwege);
2. der Luftraum über dem Straßenkör- [...] heitsstreifen.
§ 3 Erlaubnispflichtige Sondernutzung
(1) Soweit in dieser Satzung nichts an-
deres bestimmt ist, bedarf die Sondernut-
zung der Erlaubnis der Stadt Halle (Saale).
Die Erlaubnis wird nach Maßgabe
sie in Übereinstimmung mit den deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu er-
möglichen, der frei von wesentlichen fal- [...] gen Entgelte für den Rettungsdienst des
Trägers ein.
(2) Die Leistungspflicht der Kostenträger
bestimmt sich nach den Sozialgesetz-
büchern V und VII und den diese er-
gänzenden Vorschriften. Der Einsatz [...] Wochen-
markt in früheren Jahren begründet keinen
Rechtsanspruch auf Zulassung oder Zuwei-
sung eines bestimmten Platzes.
Die Teilnehmerauswahl, die Bescheid-
erteilung und die Gebührenberechnung
zum Wochenmarkt
Stadt Halle (Saale),
Vorlage: VII/2023/05659
Beschluss:
1. Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale)
bestimmt auf Vorschlag des Betriebsaus-
schusses des Eigenbetriebes Kinderta-
gesstätten Halle (Saale) im
Roland Fränkle zeigt An-
sichten der badischen Fächerstadt. Zu sehen
sind von der Architektur bestimmte Fotogra-
!en, Aufnahmen aus der Vogelperspektive
und stimmungsvolle Momentaufnahmen.
Halles OB [...] aufmerksam, dass alle Bürger/Innen die
Möglichkeit haben, gegen die Weiterga-
be ihrer Daten in bestimmten Fällen ei-
nen Widerspruch einzulegen. Dies ist
grundsätzlich ohne terminliche Begren-
zung möglich [...] Um für diesen zielgerichtet wer-
ben zu können, sollen dem Bundesamt
für Wehrverwaltung künftig bestimmte
Daten übermittelt werden.
Auf Grund der Änderung des § 58
Absatz 1 Wehrpflichtgesetz (WPflG)
Fragen der künftigen Lehr-
linge zu beantworten. Denn denen ging
es so wie mir – und wir konnten bestimmt
vielen bei ihrer Entscheidung helfen.“
Die Schau ist bis zum 10. September
im Kundencenter der
zurVorsitzen-
den desAusschusses fürAusschuss für Pla-
nungsangelegenheiten und Stadtentwick-
lung bestimmt.
zu 10.5 Antrag der CDU-Fraktion auf
Neubesetzung des Planungsausschusses,
Vorlage: VIII/2024/00518 [...]
haben, gegen die Weitergabe ihrer im
Melderegister gespeicherten personenbe-
zogenen Daten in bestimmten Fällen einen
Widerspruch einzulegen. Dieser Datenwi-
derspruch kann online unter www.halle.de
[...] Veranstalterin. Es besteht gemäß
§ 5 (2) der Marktsatzung keinAnspruch auf
einen Standplatz in bestimmter Lage oder
Größe sowie auf Erweiterung.
Die Gebührenberechnung erfolgt nach § 17
Absatz 2 Nummer
Weißbuchen-
weg“ bestätigt und gemäß § 3 Absatz 2
Baugesetzbuch (BauGB) zur öffentlichen
Auslegung bestimmt (Beschluss-Nr.:
VII/2020/01529).
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Lettin,
Stadtviertel Heide- [...] Veranstalterin. Es besteht gemäß
§ 5 (2) der Marktsatzung keinAnspruch auf
einen Standplatz in bestimmter Lage oder
Größe sowie auf Erweiterung.
Die Gebührenberechnung erfolgt nach § 17
Absatz 2 Nummer [...] zum
Töpfermarkt in früheren Jahren begründen
keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder
auf einen bestimmten Platz.
Die Zulassung zum Halleschen Töpfer-
markt 2021 erfolgt auf der Grundlage der
Marktsatzung
Wochenmarkt in früheren Jahren
begründet keinen Rechtsanspruch auf Zulas-
sung oder Zuweisung eines bestimmten Platzes.
Über die Zulassung der Bewerber entscheidet
die Stadt Halle (Saale) widerruflich durch
darauf aufmerksam, dass alle Bürger die
Möglichkeit haben, gegen die Weiterga-
be ihrer Daten in bestimmten Fällen ei-
nen Widerspruch einzulegen.
Nach dem Meldegesetz des Landes Sach-
sen-Anhalt kann ohne [...] Weihnachtsmarkt in früheren Jahren be-
gründen keinen Rechtsanspruch auf Zu-
lassung oder auf einen bestimmten Platz.
Nachfragen zu Zulassungen können an
den Veranstalter telefonisch unter (03 45)
2 21 - 13
2012 (GVBl.
LSA S. 307, 308) zuletzt geändert durch
Gesetz vom 27. Juni 2019 (GVBl. LSA
S. 142),bestimmt…“
§ 1 Abs. 2 entfällt
§ 2
§ 3 Abs. 7 wird geändert und wie folgt neu
gefasst:
„(7) Als durc