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  • Benutzung

    Als Benutzung gelten Auskünfte und Beratungen durch das Archivpersonal, die Einsichtnahme in die Findhilfsmittel sowie in das Archiv- und Sammlungsgut. Die Benutzung ist entsprechend der jeweils gültigen Gebührensatzung für das Stadtarchiv Halle zum Teil kostenpflichtig. Ausgenommen davon sind Forschungen zu nachgewiesenen wissenschaftlichen und heimatkundlichen Zwecken.

    Im Lesesaal stehen dem Benutzer 16 Arbeitsplätze, an denen mit eigenem Laptop gearbeitet werden kann, sowie zwei PC-Rechercheplätze, ein Sehbehindertenarbeitsplatz, Mikrofilmscanner und ein Scanner zur Selbstanfertigung von Reproduktionen zur Verfügung.  Die Benutzung von Archivalien ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Nähere Einzelheiten der Archivnutzung bestimmt die Archivordnung.

    Für Ihren Besuch im Stadtarchiv Halle ist es am einfachsten, wenn Sie sich zuerst schriftlich (per E-Mail, per Fax oder per Post) oder telefonisch anmelden. Hierbei ist es wichtig, neben den persönlichen Angaben (Adresse, Telefon, E-Mail) das Thema und den Zweck (wissenschaftlich, amtlich, privat) darzulegen.
    Die Beschreibung des Forschungsthemas und -ziels wird für eine Benutzungsgenehmigung und Berechnung der Gebühren zugrunde gelegt. Die Genehmigung für die Benutzung ist u. a. abhängig vom Erhaltungszustand der Archivalien, von Schutz- und Sperrfristen und wird nur für das entsprechende Vorhaben erteilt.
    Bei Ihrem persönlichen Besuch werden Ihre Angaben durch einen Benutzungsantrag schriftlich fixiert und durch das Archiv die Benutzungsgenehmigung geprüft.

    Gern können Sie sich für Ihr Thema von zuständigen Mitarbeitern des Hauses einführen und beraten lassen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, so dass wir uns für Sie und Ihre Fragestellungen entsprechend Zeit nehmen können. Natürlich ist auch jederzeit eine Eigenrecherche in den Findhilfsmitteln des Stadtarchivs möglich.
    Dafür stehen Ihnen vor Ort analoge Findbücher (Repertorien) und das Archivinformationssystem (eine Archivdatenbank) zur Verfügung. Die Recherche in der Archivdatenbank ist auch online möglich.
    Vor Ihrer Recherche in unseren Findhilfsmitteln sollten Sie sich die Frage stellen, welche Behörden für das interessierende Sachgebiet zuständig waren. Einen Überblick über die im Stadtarchiv vorhandenen Bestände von Behörden finden Sie in der Datenbank unter „Bestandsübersicht“.
    Bitte notieren Sie sich für Ihre Bestellung den Bestandsnamen und die Archivsignatur der betreffenden Archivale.

    Ihre Bestellung von Archivgut können Sie gern telefonisch oder schriftlich (per E-Mail, per Fax oder per Post) ein bis zwei Tage vorher im Stadtarchiv abgeben. Bitte beachten Sie, dass wir mit Ihnen aufgrund der Verfügbarkeit der Lesesaalplätze einen Termin für die Einsichtnahme in die Unterlagen vereinbaren müssen.
    Wenn Sie noch weiteres Archivgut am Tag Ihres Besuches einsehen möchten, bestellen Sie bitte bis 7.30 Uhr, damit Ihnen die Unterlagen bis 10 Uhr ausgegeben werden können. Bei einer Bestellung bis 11.30 Uhr erhalten Sie die Unterlagen ab 13 Uhr.
    Antrag auf Schutzfristverkürzung

    Sie haben die Möglichkeit von den für Sie relevanten Archivbeständen Reproduktionen anfertigen zu lassen.
    Je nach vorliegender Form und Erhaltungszustandes des Archivgutes und rechtlichen Aspekten kann eine Kopie / Digitalisat durch den Benutzer selbst (mit Scanner) oder durch die Mitarbeiter des Hauses erstellt werden. Hierbei ist es möglich Reproduktionen in analoger oder digitaler Form (bitte Auflösung und Versandart angeben) zu erstellen bzw. zu bestellen. Ob und mit welchen technischen Mitteln eine Reproduktion angefertigt wird, richtet sich nach dem Erhaltungszustand der Vorlage und liegt im Ermessen des Stadtarchivs (siehe Archivordnung). Die Anfertigung von Reproduktionen durch Archivmitarbeiter erfolgt in der Regel mit Terminvergabe (ca. 3 - 4 Arbeitstage).
    Bitte besprechen Sie Ihre Anfragen mit dem Lesesaaldienst. Vor einer Veröffentlichung der Reproduktionen ist grundsätzlich schriftlich eine Veröffentlichungsgenehmigung beim Stadtarchiv einzuholen. Die Gebühren für die Anfertigung der Reproduktionen, wie auch der Veröffentlichung entnehmen Sie bitte der geltenden Gebührensatzung.
     

    Die Gebühren im Stadtarchiv Halle werden nach der geltenden Gebührensatzung erhoben.
    In der Regel werden beim persönlichen Besuch im Stadtarchiv die Gebühren als Barzahlung entgegengenommen. Bei schriftlichen Anfragen werden vom Archiv die Gebühren in Rechnung gestellt.
    Beispiele Gebührenberechnung:
    Gebühren für Einsichtnahme in Bauakten
    Gebühren für private Forschungen
    Gebühren für die Einsicht bzw. Auskunft aus Personenstandsunterlagen
    Gebühren für Schülerinnen und Schüler und Studierende
     

    Das Archiv verfügt über nahezu alle Hilfsmittel, die zur adäquaten Benutzung und für die Reproduktion seiner Bestände technisch notwendig sind:

    • Mikrofilmlesegerät
    • Mikrofilmscanner
    • Leuchttisch
    • Diaprojektor
    • Videorekorder / DVD-Player
    • Sehbehindertenarbeitsplatz (für die Recherche und Auswertung gedruckter Medien)
    • Sehhilfen: mobiles Handkamerasystem, elektrische Leselupen 
    • Durchlichtscanner (DIN A4)
    • Aufsichtscanner Lesesaal (DIN A2, DIN A1), Aufsichtscanner (DIN A1)
    • Auflichtscanner (DIN A3)