Gaststättengewerbe, vorübergehend aus besonderem Anlass anzeigen
Beschreibung der Dienstleistung
Wer in der Stadt Halle (Saale) aus besonderem Anlass und nur vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben möchte, muss dies spätestens zwei Wochen vor Beginn der Tätigkeit beim Team Gewerbe des Fachbereiches Sicherheit anzeigen.
Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzzeitiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, dass außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt.
Gebühr
- Anzeige des vorübergehenden Gaststättenbetriebes je nach Verwaltungsaufwand 20,00 – 200,00 Euro (nur Zahlung per ec-Karte möglich)
Erforderliche Unterlagen
- wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllte Anzeige (siehe Formulare)
Zusätzliche Hinweise
Die Anzeige entfällt, wenn der Gewerbetreibende im Besitz einer Reisegewerbekarte für das anzuzeigende Gaststättengewerbe ist. Bisher erteilte Gaststättenerlaubnisse gelten im Sinne des § 55a Abs. 1 Nr. 7 der Gewerbeordnung fort.
Die Anzeige über den Beginn des Gaststättengewerbes wird unverzüglich weitergeleitet an:
- Fachbereich Bauen, Abt. Baugenehmigung
- Fachbereich Gesundheit, Team Lebensmittelüberwachung
- Fachbereich Gesundheit, Gesundheitsschutz
- Fachbereich Umwelt, Untere Immissionsschutzbehörde
- das zuständige Finanzamt
- die zuständige Zollbehörde zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Für den Jugendschutz und den Nichtraucherschutz ist das Team Gewerbe zuständig.
Weitere Informationen zum Jugendschutz finden Sie auf der Seite Kinder- und Jugendschutz.
Rechtsgrundlagen
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen