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  • Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen mit erhöhtem Schutz

    Sonn- und Feiertagsrecht, Ausnahmegenehmigung für öffentlich bemerkbare Arbeiten und Veranstaltungen an Tagen mit erhöhtem Schutz

    Beschreibung der Dienstleistung 

    Es werden Ausnahmen vom geltenden Sonn- und Feiertags­schutz für öffentlich bemerkbare Arbeiten und Veranstaltungen genehmigt. 

    Eine Übersicht zu den in Sachsen-Anhalt begangenen Feiertagen finden Sie hier.

    Gebühr 

    90,00 bis 250,00 Euro (je nach Art und Umfang der Antragstellung) 

    Bearbeitung 

    Regelbearbeitungszeit mindestens 1 Woche, kurzfristige Ausnahmen sind möglich 

    Erforderliche Unterlagen 

    formloser Antrag mit Angabe:

    • Datum
    • veranschlagter Uhrzeit
    • Dauer
    • genaue Örtlichkeit

    Angabe des Anlasses mit Begründung (z. B. Arbeitsaufträge etc.) 

    Antragstellung 

    schriftlich 

    Rechtsgrundlagen

    Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA)

    Adresse:
    Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2211232
    +49 345 2211203
    Fax: +49 345 2211238

    Mo: geschlossen
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Kontaktperson: Hr. Knofe
    Teamleiter
    Adresse: Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Raum: 08.05
    Telefon: +49 345 2211203
    Fax: +49 345 2211238
    Kontakt per E-Mail: