Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen mit erhöhtem Schutz
Beschreibung der Dienstleistung
Es werden Ausnahmen vom geltenden Sonn- und Feiertagsschutz für öffentlich bemerkbare Arbeiten und Veranstaltungen genehmigt.
Eine Übersicht zu den in Sachsen-Anhalt begangenen Feiertagen finden Sie hier.
Gebühr
90,00 bis 250,00 Euro (je nach Art und Umfang der Antragstellung)
Bearbeitung
Regelbearbeitungszeit mindestens 1 Woche, kurzfristige Ausnahmen sind möglich
Erforderliche Unterlagen
formloser Antrag mit Angabe:
- Datum
- veranschlagter Uhrzeit
- Dauer
- genaue Örtlichkeit
Angabe des Anlasses mit Begründung (z. B. Arbeitsaufträge etc.)
Antragstellung
schriftlich
Rechtsgrundlagen
Adresse:
Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Telefon:
+49 345 2211232
+49 345 2211203
+49 345 2211203
Fax:
+49 345 2211238
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen