Eigenbetrieb für Arbeitsförderung
Der Eigenbetrieb für Arbeitsförderung (EfA) bietet vorrangig Unterstützung zur Integration von Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und III in Arbeit.
Er verfolgt den Zweck, arbeits- und mittellose Menschen, welche auf Hilfe angewiesen sind, in ihrer Existenz zu sichern und sie auf dem Weg in ein eigenständiges, selbstbestimmtes und weitestgehend von staatlicher Unterstützung unabhängiges Leben zu begleiten.
Ziel ist es, diesen Menschen sowie ihren Kindern, ausgehend von ihrer jeweiligen individuellen Lebenslage, gute Chancen auf soziale Teilhabe in Bildung und Gesellschaft zu ermöglichen. Auf dieser Grundlage sollen sie qualifiziert und nachhaltig an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt herangeführt und integriert werden.
Grundlage der Arbeit des EfA sind die gesetzlichen Bestimmungen des SGB II und SGB III mit den darin verankerten Grundsätzen des Forderns und Förderns.
Das betrifft insbesondere:
- die Durchführung von Beschäftigungsmaßnahmen für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II),
- die Durchführung und Koordination von Fördermaßnahmen im Bereich der Stadtverwaltung nach SGB II oder SGB III,
- die Förderung der Jugendwerkstätten der Stadt Halle (Saale),
- die Umsetzung oder Beteiligung an arbeitsmarktrelevanten Fördermaßnahmen wie beispielsweise des ESF-Projektes „Familien stärken – Perspektiven eröffnen“
- den Erhalt und Ausbau von beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen für Ausbildung und Beschäftigung
- die Verwaltung und Weiterleitung von Fördermitteln des Landes, der Europäischen Union und des Bundes.
In der Regel werden die beim Eigenbetrieb für Arbeitsförderung Beschäftigten durch das Jobcenter Halle zugewiesen und müssen nach dem Sozialgesetzbuch II förderfähig sein.
Satzung des Eigenbetriebes für Arbeitsförderung (EfA)
Die aktuelle Lesefassung der Satzung des EfA finden Sie hier.
An dieser Stelle finden Sie Informationen zu arbeitsmarktpolitischen Projekten des Landes Sachsen-Anhalt sowie des Europäischen Sozialfonds.
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) bietet Menschen jeden Alters die Chance, sich gesellschaftlich zu engagieren und gleichzeitig wertvolle Erfahrungen für ihren weiteren Lebensweg zu sammeln.
Arbeitsgelegenheiten bieten Menschen die Möglichkeit, ihre beruflichen Fähigkeiten zu erweitern, praktische Erfahrungen zu sammeln und den Wiedereinstieg in das Arbeitsleben zu unterstützen.
Das Programm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ" wird durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und den Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.
Der Regionale Arbeitskreis der Stadt Halle (Saale) (RAK) ist ein Gremium zur Umsetzung von regionalisierten Arbeitsmarktprogrammen.
Die Regionale Koordination ist die Geschäftsstelle des Regionalen Arbeitskreises (RAK) der Stadt Halle (Saale). Sie unterstützt, organisiert und koordiniert die Arbeit des RAK. Die Förderung der Regionalen Koordination erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfond und des Landes Sachsen-Anhalt.
Hibiskusweg 15
06122 Halle (Saale)
Betriebsleiterin
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Sachbearbeiterin Vorgangsmanagement
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