Mietspiegel
Mietspiegel Halle (Saale) 2024
Der Mietspiegel Halle (Saale) 2024 ist ein qualifizierter Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum in der Stadt Halle (Saale). Der Mietspiegel Halle (Saale) 2024 gilt ab 01.01.2024 für zwei Jahre bis zum 31.12.2025.
Die Broschüre zum Mietspiegel Halle (Saale) 2024 sowie der Methodenbericht zur Mietspiegelerstellung steht im Folgenden zum kostenfreien Download zur Verfügung.
Für Mieterinnen und Mieter in der Stadt Halle (Saale), die über keinen Internetzugang verfügen, sind Druckexemplare des Mietspiegels Halle (Saale) 2024 an der Pforte folgender Verwaltungsstandorte auf Nachfrage kostenfrei erhältlich:
Anwendungshilfen
Anwendungshilfen zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete Ihrer Wohnungen finden Sie hier:
Mit dem Online-Mietspiegelrechner können Sie die ortsübliche Vergleichsmiete für Ihre Wohnung berechnen. Sie benötigen dazu folgende Informationen zu Ihrer Wohnung:
- Adresse Ihrer Wohnung (damit wird automatisch die Wohnlage bestimmt),
- Größe der Wohnung in Quadratmetern,
- Baujahr des Wohngebäudes,
- einige Ausstattungsmerkmale der Wohnung und
- Art und Zeitpunkt von Modernisierungsmaßnahmen.
Um die Wohnlage Ihrer Wohnung bzw. Hauses zu bestimmen, können Sie auch die folgende Wohnlagenkarte oder das Adressverzeichnis zur Wohnlagenkarte nutzen.
Anerkennung als qualifizierter Mietspiegel
Der qualifizierte Mietspiegel 2024 wurde im Auftrag der Stadt Halle (Saale) durch Analyse & Konzepte immo.consult GmbH auf einer breiten empirischen Basis nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erarbeitet.
Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hat am 22.11.2023 den Mietspiegel 2024 als qualifiziert anerkannt (Beschluss-Nr. VII/2023/06274).
Zusätzlich liegen die Anerkennungen folgender Mieter- und Vermieterverbände vor:
Deutscher Mieterbund Halle e. V.,
Haus & Grund Halle e. V.,
Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V. (VdWg) sowie
Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e. V. (VdW).
Mietspiegel und Mietrecht
Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, Mietspiegel für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zu erstellen. In Sachsen-Anhalt sind die Städte für die Erstellung von Mietspiegeln zuständig. Mietspiegel müssen alle zwei Jahre der Marktentwicklung angepasst und nach vier Jahren auf Basis aktueller Datenerhebungen neu erstellt werden.
Was ein Mietspiegel beinhalten muss und wie dieser zu erstellen ist, wird im Gesetz (§ 558c BGB) sowie in der Mietspiegelverordnung definiert. Der Mietspiegel bildet die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete in einer Gemeinde ab. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird aus den Miethöhen ermittelt, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder angepasst wurden und keinerlei Preisbindung unterliegen (§ 558 BGB). Berücksichtigt werden dabei auch die unterschiedliche Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Wohnlage der Wohnung.
Mietspiegel sind ein wichtiger Maßstab bei Mieterhöhungsverfahren. Nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 558 BGB darf die Miete nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Ein Mietspiegel dient sowohl Mieterinnen und Mietern als auch Vermieterinnen und Vermietern als Orientierungshilfe um die ortsübliche Vergleichsmiete der konkreten Wohnung zu bestimmen. Auf seiner Grundlage können sich die Mietparteien in einem fairen Ausgleich einigen, ohne selbst Vergleichswohnungen oder -häuser ermitteln oder erhebliche Kosten für Gutachten aufwenden zu müssen. Mieterinnen und Mieter können sich einfacher darüber informieren, ob eine Mietforderung gerechtfertigt ist.
Rechtsgrundlagen
E-Mail-Kontakt und weitere Informationen
Weitere Fragen und Antworten zum Mietspiegel finden Sie hier.
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.