Lebenslage Umzug
Wohnung rechtzeitig kündigen
Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen möchten, sollten Sie in ihrem Mietvertrag nachsehen, wie lang die Kündigungsfrist ist. Finden Sie dazu keine Angabe im Vertrag, gilt die gesetzlich festgeschriebene - in der Regel drei Monate (bei unbefristet abgeschlossenen Mietverträgen).
Im Mietvertrag wird auch geregelt, wie mit Renovierungen und Schönheitsreparaturen beim Auszug umzugehen ist. Dies sollten Sie bei der zeitlichen Planung Ihres Umzuges berücksichtigen.
Bei der Übergabe der alten Wohnung und der Übernahme der neuen Wohnung sollten Sie alle festgestellten Mängel und Absprachen dazu jeweils in einem Protokoll festhalten. Dies kann bei eventuellen Streitigkeiten hilfreich sein.
Bitten Sie Ihren Vermieter schriftlich um die Rückzahlung der Kaution. Es könnte jedoch sein, dass Sie die letzte Betriebskostenabrechnung abwarten und erst noch fällige Nachzahlungen leisten müssen.
Gibt es Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter, berät und hilft der Deutsche Mieterbund Halle.
Wenn sich Ihre Anschrift ändert
Sind Sie nicht innerhalb Ihres Mietshauses umgezogen, sondern haben nach dem Umzug eine neue Adresse, müssen Sie sich beim Einwohneramt ummelden.
Es wird empfohlen, in diesem Zusammenhang auch zu prüfen, ob Ihr Personalausweis und Ihr Reisepass noch gültig sind. Die Beantragung neuer Dokumente können Sie ggf. beim Fachbereich Einwohnerwesen erledigen.
Dies ist zu tun:
- Ummelden beim Fachbereich Einwohnerwesen (neue Anschrift melden)
- Anschrift im Personalausweis ändern (Fachbereich Einwohnerwesen)
- Anschrift in Fahrzeugschein ändern
- Bewohnerparkausweis beantragen, falls dies möglich ist
Neue Adresse mitteilen
Damit Sie alles, was Sie zum Leben brauchen, auch an Ihrer neuen Adresse erhalten – neben Strom, Wasser und Wärme auch Ihre Lieblingszeitschrift – müssen Sie Ihre neue Anschrift ganz vielen Leuten mitteilen bzw. sich auch dort ummelden.
Hier müssen Sie Ihre Anschriftenänderung bekannt geben:
- Energieversorger (Strom, Gas, Fernwärme, Wasser)
- Stadtwirtschaft (Müll)
- Arbeitgeber
- Banken
- Krankenkasse
- Rentenversicherungsträger
- Agentur für Arbeit (Familienkasse für Kindergeldzahlung)
- Studentenwerk – BaföG-Amt
- Dienstleistungszentrum Familie (Unterhaltsvorschusskasse)
- Fachbereich Bildung (ASD)
- Jobcenter (wenn dort Leistungen bezogen wurden)
- Fachbereich Soziales (wenn Sozialhilfe/Wohngeld oder dergleichen bezogen wurde)
- Abteilung Stadtgrün, Team Friedhöfe
- Team Gewerbe (wenn Gewerbe von der Wohnung aus betrieben wird)
- Finanzamt
- Vermieter (für Betriebskostenabrechnung, Kautionsrückzahlung)
- Versicherungen
- Telefonanbieter
- Rundfunkbeitrag (ehem. GEZ) (Rundfunk- und Fernsehgebühren)
- Kita
- Schule
- Essenanbieter Kita/Schule
- HAVAG (wenn dort ein Abo besteht)
- Verlagen, bei denen Sie Zeitungs-Abos abgeschlossen haben
- Vereinen, in denen Sie Mitglied sind
- Besitzer Ihres Pachtgarten
- Partner von Spendenpatenschaften
Bei manchen Vertragspartnern ist dies online möglich, bei anderen ist ein Brief notwendig. Hier finden Sie ein Muster für einen solchen Brief:
Post nachsenden lassen
Bis Sie allen Ihre neue Anschrift mitgeteilt haben, können Sie sich Ihre Post an die neue Adresse nachsenden lassen. Hierfür müssen Sie der Deutschen Post einen (kostenpflichtigen) Nachsendeauftrag erteilen.
Dies kann nützlich sein, falls man Jemanden bei der Mitteilung der neuen Adresse vergessen hat.
Nachsende-Auftrag Deutsche Post AG
Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)
- Mo: 08:00 - 16:00 Uhr nur mit Termin
- Di: 08:00 - 16:00 Uhr nur mit Termin
- Mi: 09:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
- Do: 08:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
- Fr: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
- Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag) nur mit Termin
- So: geschlossen