Jugendpflege
Grundlegend hat die Stadt Halle (Saale) als öffentlichem Träger der Jugendhilfe gemäß §§ 79, 79a, 80 SGB VIII die Gesamt- und Planungsverantwortung sowie die Qualitätsentwicklung für die Aufgaben der Jugendhilfe.
Ziel und Aufgabe der kommunalen Jugendpflege ist es, die Gesamtverantwortung der Stadt Halle (Saale) für die Aufgaben SGB VIII (vgl. §§ 79, 79a, 80 SGB VIII), insbesondere die Qualitätssicherung und -entwicklung in den §§ 11, 13, 14, 16 SGB VIII angemessen und ausreichend sicher zu stellen. Jugendpflege hat die Funktionen der Fachaufsicht und Fachberatung für die qualitative Umsetzung der kommunal geförderten Maßnahmen bei freien Trägern der Jugendhilfe und ist Schnittstelle zwischen der strategischen Ausrichtung der Jugendhilfeplanung und der sozialräumlichen Ausgestaltung von Jugendhilfeangeboten. Jugendpflege steht im kontinuierlichen Austausch mit den freien Trägern, lenkt und sichert Qualitätsentwicklungs- und Planungsprozesse analog des Qualitätsentwicklungskreislaufes (vgl. Jugendhilfeplanung der Stadt Halle (Saale) 2022 - 2025 ).
Dabei werden Einrichtungen und Dienste so geplant, dass „ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleistet ist“ und „junge Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen besonders gefördert werden“.
Wichtige Aufgabenschwerpunkten der Jugendpflege sind:
- Fachaufsicht und Fachberatung für die qualitative Umsetzung der kommunal geförderten Maßnahmen in der sozialräumlichen Ausgestaltung von Jugendhilfeangeboten
- konzeptionelle und strategische Planung von sozialraumbezogenen und übergreifenden sowie überregionalen Projekten und Programmen
- Gestaltung und Beteiligung an Aushandlungsprozessen mit freien Trägern der Jugendhilfe und weiteren relevanten Partner*innen in Fach- und Planungsgremien
- Steuerung der Qualitätszirkel im Rahmen der Jugend – Jugendsozial und Familienarbeit
- Förderung und Koordination der sozialräumlich übergreifenden Zusammenarbeit
- Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung
- Durchführung und Begleitung des Anerkennungsverfahren von Trägern der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII
- Sicherstellen des Informationsflusses zwischen bedarfsmeldenden Akteuren vor Ort und bedarfsprüfenden Stellen beim örtlichen Träger
- Förderung eines gelingenden Zusammenspiels von präventiven Jugendhilfemaßnahmen mit den Hilfen zur Erziehung für eine abgestimmte Förderkette
In Anlehnung der Jugendhilfeplanung erfolgt die Umsetzung von Leistungen überwiegend durch freie Träger der Jugendhilfe.
Leistungsbeschreibungen ab 2024
Anerkennung freier Träger der Jugendhilfe § 75 SGB VIII
Richtlinie der Stadt Halle (Saale) zur Anerkennung als Freier Träger der Jugendhilfe § 75 SGB VIII
Bundesweite Grundsätze zur Anerkennung nach § 75 SGB VIII
Checkliste Vorraussetzungen zur Anerkennung freier Täger der Jugendhilfe § 75 SGB VIII
Antragsformular zur Anerkennung freier Träger der Jugendhilfe Stadt Halle (Saale)
Leitfaden zum Kinderschutz für ehrenamtlich tätige Vereine (PDF | 2,21 MB)
Flyer Kinderschutz im Ehrenamt
Ansprechpartnerin Frau Heinemann
Albert-Schweitzer-Straße 40
06110 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Teamleiterin Jugendarbeit / Jugendpflege
06114 Halle (Saale)
Jugendpfleger / Ansprechperson ISEK Sozialraum Süd und Mitte
06128 Halle (Saale)
Jugendpflegerin - Ansprechperson ISEK Sozialraum West und Nord
06114 Halle (Saale)
Jugendpflegerin / Ansprechperson ISEK Sozialraum Ost
06110 Halle (Saale)
Koordinatorin Jugendsozialarbeit sozialraumübergreifend
06114 Halle (Saale)
Jugendpfleger / Ansprechperson ISEK Sozialraum West
06114 Halle (Saale)