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  • Aufnahme an weiterführenden Schulen

    Die Erziehungsberechtigten der Viertklässler erhalten von der besuchten Grundschule mit dem Halbjahreszeugnis eine Schullaufbahnerklärung zur Aufnahme an einer weiterführenden Schule.

    • Sie werden individuell zur weiteren Schullaufbahn Ihres Kindes durch die Grundschule beraten
    • mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse erhalten Sie die Schullaufbahnempfehlung und das Formular zur Schullaufbahnerklärung
    • zur Anmeldung an einer weiterführenden Schule muss die ausgefüllte Schullaufbahnerklärung an der Grundschule abgegeben werden

    Die Verteilung auf eine kommunale weiterführende Schule ohne inhaltlichen Schwerpunkt erfolgt durch den Schulträger.

    • Erfolgreicher Besuch der Grundschule

    • Formular zur Schullaufbahnerklärung (wird von der Grundschule ausgegeben)

    Die Schullaufbahnerklärung ist fristgerecht an der derzeit besuchten Grundschule abzugeben. Der Termin wird mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses/Schullaufbahnerklärung bekanntgegeben.

    § 34 SchulG LSA Landesnorm Sachsen-Anhalt I - Wahl und Wechsel des Bildungsweges I Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2018 I gültig ab: 01.08.2018

    Adresse:
    Team Schulorganisation
    Albert-Schweitzer-Straße 40
    06114 Halle (Saale)
    Fax: +49 345 2213132

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontaktperson: Fr. Scholz
    Teamleiterin
    Adresse: Albert-Schweitzer-Straße 40
    06114 Halle (Saale)
    Fax: +49 345 2213132
    Kontakt per E-Mail: