Aufnahme an weiterführenden Schulen
Die Erziehungsberechtigten der Viertklässler erhalten von der besuchten Grundschule mit dem Halbjahreszeugnis eine Schullaufbahnerklärung zur Aufnahme an einer weiterführenden Schule.
- Sie werden individuell zur weiteren Schullaufbahn Ihres Kindes durch die Grundschule beraten
- mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse erhalten Sie die Schullaufbahnempfehlung und das Formular zur Schullaufbahnerklärung
- zur Anmeldung an einer weiterführenden Schule muss die ausgefüllte Schullaufbahnerklärung an der Grundschule abgegeben werden
Die Verteilung auf eine kommunale weiterführende Schule ohne inhaltlichen Schwerpunkt erfolgt durch den Schulträger.
- Erfolgreicher Besuch der Grundschule
- Formular zur Schullaufbahnerklärung (wird von der Grundschule ausgegeben)
Die Schullaufbahnerklärung ist fristgerecht an der derzeit besuchten Grundschule abzugeben. Der Termin wird mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses/Schullaufbahnerklärung bekanntgegeben.
§ 34 SchulG LSA Landesnorm Sachsen-Anhalt I - Wahl und Wechsel des Bildungsweges I Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2018 I gültig ab: 01.08.2018
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Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Teamleiterin
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