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    In Halle (Saale) gibt es neun Schularten: Grundschulen für die Klassenstufen 1 bis 4, darauf aufbauend erfolgt ab Klasse 5 ein Wechsel an eine weiterführende Schule. Dies kann eine Sekundarschule, eine Gemeinschaftsschule, eine Gesamtschule oder ein Gymnasium sein.

    Für Kinder mit Beeinträchtigung, die spezielle Förderung benötigen, gibt es Förderschulen. Neben kommunalen Schulen gibt es auch Schulen in freier Trägerschaft. Für Menschen, die den angestrebten Schulabschluss nicht im Normaldurchlauf der Regelschule erworben haben, können diesen nachträglich an Schulen des zweiten Bildungsweges erwerben. Nach der Regelschule folgt die Ausbildung an Berufsbildenden Schulen.

    In der Stadt Halle (Saale) gibt es derzeit 39 Grundschulen, davon 32 kommunale Grundschulen und sieben Grundschulen in freier Trägerschaft (inkl. Freie Waldorfschule). Das Stadtgebiet ist laut § 41 Absatz 1 Schulgesetz LSA in Schulbezirke eingeteilt. Daher ist jede kommunale Grundschule für ein bestimmtes Wohngebiet zuständig.

    Eine Übersicht aller Grundschulen in der Stadt Halle (Saale) finden Sie hier

    In Halle gibt es drei kommunale Sekundarschulen und eine Sekundarschule in freier Trägerschaft sowie eine Sekundarschule mit inhaltlichem Schwerpunkt Sport (organisatorische Zusammenfassung mit dem Sportgymnasium).

    Die Sekundarschulen sind analog zu den Grundschulen Schulbezirken zugeordnet. Anträge auf Beschulung außerhalb des Schulbezirkes sind beim Landesschulamt Halle zu stellen.

    Die Sekundarschule baut als weiterführende Schule auf der Grundschule auf. Sie vergibt die Abschlüsse der Sekundarstufe I und kann mit Zustimmung der Schulbehörde als Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt geführt werden. Sie umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10 und ist auf den Erwerb des Realschulabschlusses oder des Hauptschulabschlusses ausgerichtet.

    Der Unterricht umfasst in den Schuljahrgängen 5 und 6 für alle Schülerinnen und Schüler gleichverpflichtende Lerninhalte und Angebote zur Entwicklung besonderer Interessen und Neigungen sowie zur Leistungsförderung.

    Ab dem siebten Schuljahrgang beginnt eine auf Abschlüsse bezogene Differenzierung. Dabei ist zwischen zwei Abschlussarten zu unterscheiden. Dem Real- oder dem Hauptschulabschluss.

    Der Hauptschulbildungsgang

    Die Hauptschule umfasst die Klassenstufen 7 bis 9 und vermittelt Allgemeinbildung und berufsspezifische Inhalte zur Erleichterung der Berufsfindung. Die Schüler können nach ihren Neigungen und Fähigkeiten Bereiche wählen und zur Berufsreife geführt werden.

    Im 8. und 9. Schuljahrgang wird jeweils ein zweiwöchiges Betriebspraktikum durchgeführt.

    Den Hauptschulabschluss erwerben Schülerinnen und Schüler am Ende des 9. Schuljahrganges.

    Schüler mit einem Hauptschulabschluss haben die Berechtigung zur Berufsausbildung und Zugang zu bestimmten Berufsfachschulen.

    Bei vorliegen eines bestimmten Notendurchschnittes kann in einer gesonderten Leistungsfeststellung der qualifizierte Hauptschulabschluss erworben werden. Damit besteht der Zugang zur Klasse 10 des Realschulbildungsganges.

    Der Realschulbildungsgang

    Der Realschulbildungsgang schließt die Schuljahrgänge 7 bis 10 ein und vermittelt allgemeine und berufsorientierte Bildung zur Erlangung von Berufen mit praktischen und höheren theoretischen Anforderungen. Im Realschulbildungsgang wird in zwei Schuljahrgängen ein jeweils zweiwöchiges Berufspraktikum zur Unterstützung der Berufsfindung durchgeführt.

    Den Realschulabschluss können Schülerinnen und Schüler am Ende des 10. Schuljahrganges erwerben, wenn sie erfolgreich an der Abschlussprüfung teilgenommen haben.

    Schüler mit einem Realschulabschluss haben die Berechtigung

    • zur Berufsausbildung
    • den Zugang zu Berufsfachschulen
    • zur Fachoberschule und zur Fachschule.

    Der erweiterte Realschulabschluss

    Der erweiterte Realschulabschluss kann erworben werden, wenn der Realschulabschluss mit bestimmten Leistungen erreicht wurde.

    Schüler mit einem erweiterten Realschulabschluss haben zudem Zugang zu allen Schulen im Sekundarbereich II (gymnasiale Oberstufe und Fachgymnasien).

     

    Eine Übersicht aller Sekundarschulen in der Stadt Halle (Saale) finden Sie hier

    Gemäß § 5b des Schulgesetzes Landes Sachen-Anhalt werden in der Gemeinschaftsschule Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahrgang unterrichtet. Der Unterricht in der Sekundarstufe I erfolgt in der Regel im Klassenverband und verzichtet weitgehend auf Unterscheidung nach Bildungsgängen.

    Die Gemeinschaftsschule ermöglicht den Erwerb aller Abschlüsse der allgemeinbildenden Schulen.

    Jeder Gemeinschaftsschule liegt ein pädagogisches und organisatorisches Konzept zugrunde. Informationen dazu erhalten Sie an der jeweiligen Gemeinschaftsschule.

    Eine Übersicht aller Gemeinschaftsschulen in der Stadt Halle (Saale) finden Sie hier

    Die Gesamtschule stellt eine Alternative zum traditionellen dreigliedrigen Schulsystem dar. Es ist eine Schulform, bei der die Differenzierung zwischen den Bildungsgängen in die Schule verlagert wird und nicht mehr zwischen verschiedenen Schulformen besteht. Nach der 10. Klasse kann an die Gesamtschule eine gymnasiale Oberstufe anschließen, während ein Teil der Schüler in berufliche Ausbildungsgänge außerhalb der Gesamtschule wechselt.

    Derzeitig gibt es vier kommunale Gesamtschulen und eine Gesamtschule in freier Trägerschaft in der Stadt Halle (Saale).

    In der Gesamtschule werden Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahrgang unterrichtet. Die Gesamtschule wird als Gesamtschule in integrativer Form oder als Gesamtschule in kooperativer Form geführt.

    Die Integrierte Gesamtschule (IGS)

    Die IGS bildet eine pädagogische und organisatorische Einheit. Sie ermöglicht in einem differenzierten Unterrichtssystem Bildungsgänge, die ohne Zuordnung zu unterschiedlichen Schulformen zu allen Abschlüssen der Sekundarstufe I und II führen. Der Unterricht wird im Klassenverband durchgeführt. Ab Klassenstufe neun kann ein separater Gymnasialzweig eingerichtet werden oder Unterricht aller Schüler erfolgt weiterhin im Klassenverband.

    Die Kooperative Gesamtschule (KGS)

    Die KGS führt die Sekundarschule und das Gymnasium pädagogisch und organisatorisch zusammen. Der Unterricht wird überwiegend in schulformspezifischen Klassen durchgeführt. Die zu erlangenden Abschlüsse entsprechen denen in der Sekundarschule bzw. des Gymnasiums.

    Eine Übersicht aller Gesamtschulen in der Stadt Halle (Saale) finden Sie hier

    In der Saalestadt existieren derzeitig zehn Gymnasien, davon

    • fünf kommunale Gymnasien,
    • zwei kommunale Gymnasien mit inhaltlichem Schwerpunkt (Sport und mathematisch-naturwissenschaftlich),
    • ein Gymnasium in Trägerschaft des Landes sowie
    • zwei Gymnasium in freier Trägerschaft (inkl. Freie Waldorfschule)

    Gymnasien in der Stadt Halle haben keine Schuleinzugsbereiche.

    Aufnahmebedingungen

    Aufnahme an weiterführenden Schulen in Klassenstufe 5

    Unterrichtsstufen und Wahlbereiche

    Im Gymnasium wird der Unterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 12 erteilt. Die gymnasiale Bildung vermittelt vertiefend allgemeine Bildung und schafft Voraussetzungen, den weiteren Bildungsweg an einer Hochschule fortzusetzen.

    Eine Übersicht aller Gymnasien in der Stadt Halle (Saale) finden Sie hier 

    Förderschulen dienen der Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, die in den anderen Schulen nicht angemessen gefördert werden können. Je nach Umfang der Behinderung werden den Schülern therapieorientierte Unterrichtsbestandteile vermittelt. Entsprechend den individuellen Voraussetzungen können alle Abschlüsse der allgemeinbildenden Schulen erworben werden.

    Der Oberbegriff Förderschule umfasst acht verschiedene Typen. Es gibt Schulen für blinde, gehörlose, geistig behinderte und sprachbehinderte Menschen, um nur einige zu nennen.

    Auf der Grundlage eines Rahmenkonzeptes des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt soll die Schullandschaft der Sonderschulen beginnend mit dem Schuljahr 2005/06 einer grundlegenden Weiterentwicklung unterzogen werden. Ziel ist, die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler durch Weiterentwicklung der Sonderschulen zu Förderschulen und deren kooperativen Zusammenschluss mit allgemeinen Schulen zu Förderzentren.

    Schule für Kinder mit Lernbehinderungen

    Diese Schulen umfassen in der Regel die Klassenstufen 1 bis 4 (Primarbereich) und 5 bis 10 (Sekundarbereich I).

    Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler, wenn langandauernde umfängliche und schwerwiegende Lernstörungen festgestellt werden, die in der Regelschule nicht behoben werden können.

    Nach jedem Schuljahr erfolgt eine Prüfung, ob weiterhin Sonderschulbedürftigkeit besteht oder eine Rückführung in die Regelschule erfolgen kann.

    Mögliche Abschlüsse:

    • Abschluss der Förderschule (nach erfolgreicher Absolvierung der Klassenstufe 9)
    • Abschluss der Förderschule (nach erfolgreicher Absolvierung der Klassenstufe 10)
    • Hauptschulabschluss (nach Klasse 10 bei vorliegen besonderer Leistungen)

    Schulen für Kinder mit geistiger Behinderung

    Schülerinnen und Schüler, welche wegen der Schwere ihrer intellektuellen Beeinträchtigung in keiner anderen Schule gefördert werden können, besuchen eine Schule für geistig behinderte Menschen. Die pädagogische Arbeit ist auf deren individuelle Förderung ausgerichtet, damit sie sich in ihrer Umwelt zurechtfinden.

    Zur Vorbereitung auf das Arbeitsleben werden je nach Förderungsgrad Trainingsmaßnahmen für geschützte Arbeitsplätze durchgeführt.

    Eine Übersicht aller Förderschulen in der Stadt Halle (Saale) finden Sie hier 

    Die Berufsschule als Pflichtschule vermittelt neben einer erweiterten Allgemeinbildung die für eine bestimmte Berufsausbildung notwendige theoretische Grund- und Fachbildung.

    Für Schüler im Berufsausbildungsverhältnis (duale Ausbildung) erfolgt der Unterricht berufsbegleitend zur betrieblichen Ausbildung in Teilzeit nach verschiedenen Blockmodellen.

    Die Ausbildungsdauer richtet sich nach der für das jeweilige Berufsfeld gültigen Ausbildungsordnung. Die Ausbildung gliedert sich in der Regel in die Grundstufe (1. Jahr) und die sich anschließende Fachstufe.

    Das Berufsvorbereitungsjahr

    Das Berufsvorbereitungsjahr vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern fachliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen einer beruflichen Tätigkeit und bereitet sie auf eine Berufsausbildung vor.

    In das Berufsvorbereitungsjahr werden Schüler aufgenommen, die einer beruflichen Vorbereitung bedürfen. Schüler welche die Schule für Lernbehinderte abgeschlossen oder mindestens neun Jahre besucht haben sowie Schüler die nach neunjährigem Besuch der Sekundarschule oder Gesamtschule das Ziel der Klasse 8 nicht erreicht haben.

    Die Berufsfachschule

    Die Berufsfachschulen unterscheiden sich in

    • den geforderten Zugangsvoraussetzungen (Schulabschluss)
    • der Dauer (ein- bis mehrjährig)
    • der Ausbildungs-/Fachrichtung
    • den zu erlangenden Abschluss (Abschlüsse der Sekundarstufe I, berufliche Abschlüsse).

    Die Berufsfachschule wird in der Regel als Vollzeitschule geführt. Entsprechend der gewählten Fachrichtung können mehrwöchige Betriebspraktika Bestandteil der Ausbildung sein.

    Die Fachschule

    Die Fachschule soll Fachkräfte mit beruflicher Erfahrung befähigen Aufgaben im mittleren Funktionsbereich zu übernehmen, deren Bewältigung gehobene berufliche Qualifikation voraussetzt. Die Fachschule dient der vertieften beruflichen Weiterbildung. Es können zusätzliche schulische Abschlüsse vermittelt werden.

    Die Fachoberschule

    Die Fachoberschule vermittelt eine erweitere Allgemeinbildung und erteilt einen berufsbezogenen Unterricht in einer bestimmten Fachrichtung. Sie wird als einjährige (Klasse 12) oder zweijährige (Klasse 11 und 12) Fachoberschule geführt.

    Aufnahmevoraussetzung für die Fachoberschule

    Aufnahmevoraussetzung in die Klasse 11 ist der Nachweis des Realschulabschlusses. In der Klasse 11 wird an vier Tagen der Woche eine praktische Ausbildung, zum Teil in außerschulischen Einrichtungen, durchgeführt. In die Klasse 12 kann aufgenommen werden, wer neben dem Realschulabschluss eine mindestens zweijährige, abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen kann.

    Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Fachhochschulreife erteilt, die zum Studium an Fachhochschulen berechtigt.

    Das Fachgymnasium

    Im Fachgymnasium vermittelt eine vertiefte Allgemeinbildung und berufsbezogene Inhalte in der gewählten Fachrichtung. Das Fachgymnasium schließt mit der Abiturprüfung ab.

    Eine Übersicht aller Berufsbildenden Schulen in der Stadt Halle (Saale) finden Sie hier

    Neben der Stadt als Trägerin der meisten Schulen, besonders der Berufsbildenden Schulen, gibt es auch vielfältige Angebote weiterer Schulträger wie zum Beispiel der Waldorfschule, der Reformschule „Maria Montessori“, der Ersten Kreativitätsschule und andere. Darunter sind auch das Landesgymnasium und Förderschulen des Landes zu zählen. 

    Weitere Informationen zu den Konzepten der Schulen in freier Trägerschaft erhalten Interessierte an den Schulen selbst.

    Eine Übersicht aller Schulen in freier Trägerschaft in der Stadt Halle (Saale) finden Sie hier

    Als Zweiten Bildungsweg bezeichnet man die Bildungsangebote, die Menschen, die den angestrebten Schulabschluss nicht im Normaldurchlauf der Regelschule erworben haben, die Möglichkeit zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen geben.

    Kolleg

    Das Kolleg ist eine städtische Einrichtung zur Erlangung der Hochschulreife im Vollzeitunterricht. Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel drei Jahre. Voraussetzung für die Aufnahme ist eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. eine Bewährung im Berufsleben sowie die Zugangsberechtigung zur gymnasialen Oberstufe. Die Ausbildung wird mit der Abiturprüfung abgeschlossen.

    Abendrealschule

    Sie ist eine Einrichtung für berufstätige Erwachsene. Hier sollen Frauen und Männer die Möglichkeit haben, den Haupt- oder Realschulabschluss zu erwerben. Die Schulzeit beträgt grundsätzlich zwei Jahre und ist in Semester unterteilt. Der Unterricht findet am Abend statt.

    Das Abendgymnasium

    Analog zur Abendrealschule haben Erwachsene die Möglichkeit am Abendgymnasium das Abitur zu erlangen. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und ist ebenfalls in Semester eingeteilt. Voraussetzung für die Aufnahme ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und die Zugangsberechtigung zur gymnasialen Oberstufe.

    Das erste Jahr wird als Einführungsphase geführt. Die Semester werden ähnlich dem System der Gymnasien als Kursphase geführt.

    Eine Übersicht der Schulen des zweiten Bildungsweges in der Stadt Halle (Saale) finden Sie hier