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  • Schulanmeldung und Schulwechsel bei Umzug

    Grundsätzlich besteht für alle Kinder und Jugendlichen eine gesetzliche Schulpflicht. Auch nach Umzug innerhalb der Stadt (Halle) und Wohnortwechsel in die Stadt (Halle) ist eine Anmeldung an einer Schule im Stadtgebiet erforderlich. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über verschiedenen Verfahrensweisen und zuständige Behörden:

    Grundschule

    Wenn Sie innerhalb des Stadtgebietes umziehen, haben Sie entweder die Möglichkeit, dass (1) das Grundschulkind an der jetzigen Grundschule verbleibt oder (2) in die Schule des jeweiligen Schulbezirks wechselt. Insofern Sie sich für die (1) Alternative entscheiden, kann dies formlos direkt bei der Schule beantragt werden. Insofern Sie sich für die (2) Alternative entscheiden, informieren Sie bitte sowohl die Ausgangs- als auch die Zielschule, die sich in einem anderen Schulbezirk befindet. Eine Übersicht der Schulbezirke der Grundschulen finden Sie hier.
     

    Weiterführende Schulen (Gemeinschafts-, Gesamt-, Sekundarschulen und Gymnasien ohne inhaltlichen Schwerpunkt)

    Wenn Sie einen Schulwechsel in eine Schule der gleichen Schulform in einen anderen Stadtteil wünschen, können Sie dies formlos bei der jeweiligen Schule (Schularten) beantragen. Die Entscheidung wird durch die jeweilige Schulleitung nach Verfügbarkeit der Schulplätze gefällt.

    Grundschule

    Wenn das Kind im grundschulpflichtigen Alter ist und Sie nach Halle (Saale) gezogen sind, erfolgt die Anmeldung – unter Vorlage der Meldebescheinigung - direkt in der Grundschule des Schulbezirks (Schulbezirkssatzung).

     

    Weiterführende Schulen (Gemeinschafts-, Gesamt-, Sekundarschulen und Gymnasien ohne inhaltlichen Schwerpunkt)

    Wenn Sie in die Stadt Halle (Saale) gezogen sind und das schulpflichtige Kind eine weiterführende Schule besuchen wird, können Sie dies formlos bei der jeweiligen Schule (Schularten) beantragen. Die Entscheidung wird durch die jeweilige Schulleitung nach Verfügbarkeit der Schulplätze gefällt. Insofern Sie aus einem anderen Bundesland kommen, kann es Abstimmungsbedarf bezüglich der Schulform geben. Wir bitten zu diesbezüglichen Fragen das Landesschulamt zu kontaktieren:

    Sie erreichen das Landesschulamt unter:
    Ernst-Kamieth-Str 02
    06112 Halle (Saale)

    poststelle@sachsen-anhalt.de

    Schulwechsel in eine Schule einer anderen Schulform

    Wenn Sie den Schulformwechsel wünschen, bitten wir Sie sich direkt an das zuständige Landesschulamt zu melden. Hier erfolgt die Entscheidung über den Schulformwechsel, insofern die Zugangsvoraussetzungen, wie insbesondere der Notendurchschnitt, vorliegen. 

    Sie erreichen das Landesschulamt unter:
    Ernst-Kamieth-Str 02
    06112 Halle (Saale)

    poststelle@sachsen-anhalt.de

    Wechsel in eine Privatschule

    Sie können selbstverständlich zu jeder Zeit eine Anmeldung an einer Schule in freier Trägerschaft, also einer Privatschule, auf den Weg bringen. Hierzu bitten wir um Beachtung der jeweiligen Zugangsvoraussetzungen und um Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Schule.

    Adresse:
    Abteilung Schule
    Albert-Schweitzer-Straße 40
    06114 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2213130
    Fax: +49 345 2213132

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.