StadtElternRat
Aus allen Schulformen der Stadt Halle werden durch den Schulelternrat Delegierte und Stellvertreter gewählt. Für zwei Jahre wird durch diese Delegierten der StadtElternRat (StER) gewählt.
Die Mitglieder des StER vertreten somit die Interessen aller Eltern von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen, die an einer Schule in Halle lernen. Bei seiner Arbeit steht das Wohl aller Schülerinnen und Schüler der Stadt Halle im Vordergrund.
Der StER arbeitet mit dem Schulträger, in diesem Fall die Stadt Halle, eng zusammen. Er gibt Anregungen aus der Elternschaft an den Schulträger weiter. Der StER informiert die Elternschaft über Änderungen, Pläne und Ziele die sich in der aktuellen Schullandschaft der Stadt Halle durch Beschlüsse und oder Verordnungen des Stadtrates (Bildungsausschuss) und des Kultusministeriums des Landes ergeben.
Die Schulelternräte der Grundschulen, Sekundarschulen, Gymnasien, Förderschulen und Schulen in Freier Trägerschaft melden je einen Delegierten und einen Stellvertreter für die Wahl zum Stadtelternrat.
Die Schulelternräte der Berufsbildenden Schulen und Gesamtschulen melden je ein Mitglied und ein Ersatzmitglied für den Stadtelternrat. Das heißt, die Vertreter der Berufsbildenden Schulen und Gesamtschulen sind bereits Mitglieder/Ersatzmitglieder des Stadtelternrates und werden nicht gewählt.
Es werden je sechs Mitglieder und Ersatzmitglieder der Delegierten für die Gruppen der Grundschulen, Sekundarschulen, Gymnasien und Berufsbildenden Schulen sowie je drei Mitglieder und Ersatzmitglieder der Delegierten für die Gruppe der Förderschulen und Schulen in Freier Trägerschaft gewählt.
Wegweiser
Albert-Schweitzer-Straße 40
06114 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.