Stadtelternvertretung (StEV) Halle (Saale)
Die Elternvertreter und Elternvertreterinnen im Kuratorium jeder Kindertageseinrichtung wählen für zwei Jahre eine Vertreterin oder einen Vertreter in die StEV.
Die Stadtelternvertretung (StEV) ist von der Stadt Halle (Saale) bei allen die Betreuung von Kindern betreffenden Fragen zu beteiligen und entsendet eine Vertreterin oder einen Vertreter in den Jugendhilfeausschuss. Bei grundsätzlichen Fragen und Problemen über den Einrichtungsalltag hinaus unterstützt die StEV die Eltern in den Tageseinrichtungen.
Das Wohl der Kinder steht dabei immer an erster Stelle.
Rechtsgrundlagen
Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Satzung über die Wahl der Stadtelternvertretung für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Halle (Saale)
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Mo bis Fr.: nur nach Terminvereinbarung
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Fachberaterin Kita
06122 Halle (Saale)