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    Für die Kleinsten nur die allerbeste Betreuung...

    In Kindertageseinrichtungen werden Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags regelmäßig betreut. Die Betreuung ist in Sachsen-Anhalt im Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) festgeschrieben. Damit hat jedes Kind einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz.

    Die Stadt Halle (Saale) bietet die Betreuung in:

    • Kindertagespflegen - für Kinder von 0 bis 3 Jahren 
    • Kindertageseinrichtungen (umgangssprachlich Kitas) - für Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt
    • Horten - für Schulkinder bis einschließlich 4. Schuljahr; bei Platzkapazitäten bis Vollendung des 14. Lebensjahres


    Im Stadtgebiet Halle (Saale) werden ca. 155 Kindertagesstätten betrieben. Zudem gibt es aktuell 19 Tagespflegestellen. Ihr Kind kann im Rahmen der regulären Öffnungszeiten in der Regel Montag bis Freitag betreut werden.

    Die Stadtelternvertretung (StEV) Halle (Saale) ist die Interessenvertretung der Eltern, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen in Halle betreut werden.

    Die finanzielle Sicherung der Betreuungsangebote erfolgt überwiegend durch öffentliche Gelder. Die Eltern selbst werden zur teilweisen Sicherung der Kosten durch Elternbeiträge herangezogen. Näheres über die Kostenbeiträge finden Sie in der Kostenbeitragsatzung. 

    Bereits in Kindertageseinrichtungen bzw. in der Kindertagespflege werden die ersten entscheidenden Schritte unternommen, um Kindern eine erfolgreiche Bildungsbiografie zu ermöglichen. Jedes Kind, welches in Halle lebt, kann unabhängig von seiner religiösen, sozialen und kulturellen Herkunft eine Kindertageseinrichtung besuchen. Der frühe Zugang eröffnet Chancen für eine bestmögliche Zukunft und optimale Entwicklung der Kinder. Eine frühkindliche Bildung reagiert weitestgehend auf familiäre Gegebenheiten und Herausforderungen und soll eine spätere soziale Ausgrenzung verhindern und Zukunftschancen erhöhen. Je höher der Bildungsstand, desto besser können die Anforderungen der heutigen Lebens- und Arbeitsrealitäten gemeistert werden.

    Das Land Sachsen Anhalt hat zur Förderung der Chancengleichheit von Kindern den Bildungsauftrag für Kindertageseinrichtungen verbindlich im sogenannten Kinderförderungsgesetz  geregelt. Mit dem Bildungsprogramm „Bildung: elementar – Bildung von Anfang an. Bildungsprogramm für Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt“  wird allen Kindern in Kindertageseinrichtungen die Voraussetzung für gute Bildungsqualität gelegt und gesichert. Neben der Förderung der frühkindlichen Bildung in den Einrichtungen, geht es dabei um den Ausgleich von körperlichen, migrations- und geschlechterbedingten sowie sozialen Beeinträchtigungen und Benachteiligungen. Frühkindliche Bildung beinhaltet auch Sprachförderung. Hiermit soll ermöglicht werden, die Sprach- und Sprechkompetenz der Kinder zu erhöhen und damit den Übergang in die Schule zu erleichtern.

    Die Stadt Halle (Saale) bietet für alle halleschen Kinder einen Kitaplatz, alternativ eine Betreuung in der Kindertagespflege oder einen Hortplatz an. Der Besuch einer Kita, einer Kindertagespflege oder einer Horteinrichtung ist freiwillig. 

    Es gibt verschiedene Formen der Betreuung:

    1.  Kindertagesstätten (Kita) 
    Die Kitas gehören entweder 

    • zur Stadt: Hier heißt der Träger Eigenbetrieb Kindertagesstätten (mit mehr als 55 Kitas) oder                                   
    • zu anderen Organisationen. Diese sind Freie Träger (mit mehr als 100 Kitas).

    2.  Kindertagespflege (Tagesmütter oder  Tagesväter)
    Für Kinder von 0 bis 3 Jahren gibt es die Möglichkeit der Betreuung durch qualifizierte Tagesmütter oder Tagesväter. 

    3.  Horteinrichtung
    Hortkinder haben in Sachsen-Anhalt vom Schuleintritt bis zur Versetzung in den 7.  Schuljahrgang einen Anspruch auf einen ganztägigen Platz von max. sechs Stunden bis 17.00 Uhr, höchstens jedoch bis 18.00 Uhr pro Schultag. In den Ferien besteht ein Betreuungsanspruch von bis zu 8 Stunden je Tag oder bis zu 40 Wochenstunden.

    Mehr Informationen zu den Kinderbetreuungsmöglichkeiten befinden sich im Kitaportal der Stadt Halle (Saale). Hier können Sie Kindertagesbetreuungsangebote aller Träger von Kitas, Tagespflegestellen und Horten in der Stadt Halle (Saale) suchen.

    Weitere Beratung bei der Suche eines Betreuungsplatzes wird durch den Fachbereich Bildung - „Kitaplatzberatung“ geleistet. Dazu sollten die Anmeldeangaben zum Kind und eine Telefonnummer per E-Mail an kitaplatz-beratung@halle.de gesendet werden. Telefonische Erreichbarkeit besteht unter 0345 221-3184.

     

    Die Anmeldungen für einen Betreuungsplatz sind online über das Kitaportal der Stadt Halle (Saale) vorzunehmen.  Einen Überblick aller Betreuungseinrichtungen bietet Ihnen ebenfalls das Kitaportal der Stadt Halle (Saale). Näheres finden Sie in den FAQ im Kitaportal.

    Anmeldung auswärtiger Kinder

    1. auswärtige Kinder in halleschen Einrichtungen

    Wenn Ihr Kind in einer anderen Gemeinde gemeldet ist, Sie aber trotzdem einen Betreuungsplatz in Halle (Saale) finden möchten, müssen Sie einen Fremdgemeindeantrag stellen.

    Damit ein solcher Antrag genehmigt werden kann, müssen Sie bereits eine konkrete Platzzusage einer Betreuungseinrichtung und von Ihrer Heimatgemeinde eine Finanzierungzusage vorliegen haben. Wenden Sie sich dafür also bitte direkt an Ihre Wunscheinrichtung und die zuständige Behörde Ihrer Heimatgemeinde.

    Das entsprechende Formular für den Fremdgemeindeantrag finden Sie im Bereich "Weitere Informationen". Füllen Sie bitte den Antrag digital aus und senden ihn an kita-finanzierung@halle.de, dann drucken Sie das Formular aus, um den Antrag bei ihrer Heimatgemeinde und der Betreuungseinrichtung zu vervollständigen.

    Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung:

    Frau Gäbler

    Sachbearbeiterin Kita-Finanzierung

    Telefon: (0345) 2 21-5643

     

    Herr Hanke

    Sachbearbeiter Kita-Finanzierung

    Telefon: (0345) 2 21-5642

     

    2. hallesche Kinder in auswärtigen Einrichtungen

    Wenn Ihr Kind seinen Wohnsitz in Halle (Saale) hat, Sie aber einen Betreuungsplatz in einer anderen Gemeinde in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie vor Aufnahme des Kindes in der zukünftigen Wunsch- Kindertageseinrichtung bei der Wohnsitzgemeinde die Kostenübernahme des finanziellen Betreuungsaufwandes beantragen.

    Die entsprechenden Formulare finden Sie im Bereich "Weitere Informationen". Füllen Sie den Antrag auf Übernahme BKD bitte aus und senden es mit der Abtretungserklärung an tagespflege-finanzierung@halle.de.

    Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung:

    Frau Maue

    Sachbearbeiterin Kita-Finanzierung

    Telefon: (0345) 2 21-2253

     

    Frau Schweinert

    Sachbearbeiter Kita-Finanzierung

    Telefon: (0345) 2 21-5744

    Adresse:
    Abteilung Kindertageseinrichtungen
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2215676
    Fax: +49 345 2215858

    Kontaktperson: Fr. Tendler
    Unterstützung Kitaplatzsuche
    Adresse: Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2213184
    Fax: +49 345 2213152
    Kontakt per E-Mail: