Förderung begrünter Fassaden, Höfe und Dächer für mehr Lebensqualität in Halle (Saale)
Richtlinie der Stadt Halle (Saale) über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bauwerks- und Hofbegrünung in der Stadt Halle (Saale)
Hinweis: Die Stadt Halle (Saale) als bewilligende Stelle entscheidet auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Bewilligung der Anträge.
Hauswände mit Pflanzenbegrünung in Städten sind Orte mit hoher Lebensqualität - für Mensch und Natur. In Zeiten der Anpassung an den Klimawandel kommt der Begrünung unserer Stadt eine enorme Bedeutung zu, denn gerade in dicht bebauten Gebieten ist die Erwärmung für den Menschen besonders spürbar. Begrünungen wirken wie natürliche Klimaanlagen, beeinflussen das Wohlbefinden der Menschen und tragen neben weiteren positiven Effekten besonders zur Kühlung unserer Umgebung bei.
Die Begrünung von Bauwerken im Sinne der im April 2021 vom halleschen Stadtrat beschlossenen städtischen Förderrichtlinie ist ein wesentlicher Beitrag für ein verbessertes Stadtklima und mehr Lebensraum für Pflanzen und Tiere.
Im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Kommunalen Klimaschutzkonzeptes unterstützt die Stadt Halle (Saale) damit das Anlegen von Bauwerksbegrünungen und schafft finanzielle Anreize für Bürgerinnen und Bürger, selbst die Initiative zur Begrünung zu ergreifen. Mit dem Beschluss wird die bislang geltende Richtlinie aus dem Jahr 2017 ersetzt, wonach lediglich Fassadenbegrünungen von der Stadt gefördert wurden.
Die Zuwendung bzw. Förderung kann pro Begrünungsprojekt bis zu 4.000 Euro sowie bei intensiver Dachbegrünung bis max. 8.000 Euro betragen. Die entsprechenden Formulare stehen nachfolgend zum Download bereit.
Mit dieser Förderung soll motiviert werden, die Saalestadt noch grüner und klimafreundlicher zu gestalten, um Effekte wie beispielsweise
- Verbesserung des Mikroklimas über Temperatur- und Feuchtigkeitsregulierung, durch Beschattung, Wasserrückhalt, Verdunstung,
- Luftverbesserung bzw. -reinigung durch Bindung und Filterung von Staub und Luftschadstoffen,
- Energieeinsparung als Hitzeschild durch Beschattung der Fassade vor intensiver Sonneneinstrahlung im Sommer und bei immergrünen Pflanzen Wärmedämmung im Winter,
- Gebäudeerhaltung (Schutz gegen UV-Strahlen, Hagel, starke Temperaturschwankungen, Schadstoffe und Schmutz),
- Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft und Erhaltung der Artenvielfalt durch Schaffung zusätzlicher Grünflächen und die Erweiterung der Lebensräume für Pflanzen und Tiere,
- Windschutz durch Verringerung der vertikalen Luftbewegung,
- Lärmschutz durch Minderung der Schallreflexion,
- Schutz vor Graffiti,
- optische Aufwertung moderner Stadtplanung und Gebäudearchitektur durch architektonisch-gestalterische Gesichtspunkte und Ästhetik (ermöglicht die großflächige Gestaltung einer sonst unscheinbaren Fassade),
- Wertsteigerung der Immobilie und des Wohngebiets,
- psychologische und soziologische Wirkungen auf die Bewohner begrünter Häuser zu erreichen.
Eine Dachbegrünung in der Stadt Halle (Saale) führt zu einer Minderung des Regenwasserentgeltes, sofern sonst das Regenwasser in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird.
Weitere Informationen
Datei Antragsformular
Wegweiser
Rathausstraße 15
06108 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.