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  • Strategische Lärmkartierung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie

    Der enge räumliche Zusammenhang der verschiedenen Nutzungen im Stadtgebiet, von denen selbst unterschiedliche Geräuschemissionen ausgehen, die aber selbst unterschiedlich lärmempfindlich sind, stellt eines der größten kommunalen Umweltprobleme dar. Das Zusammen- und Wechselspiel von Verkehrslärm, Gewerbelärm, Sport- und Freizeitlärm sowie Nachbarschaftslärm kann die Lebensqualität deutlich mindern. Die Wahrnehmung von Geräuschen als Lärm hängt sowohl von messbaren Größen wie Schalldruckpegel und Frequenzzusammensetzung als auch vom subjektiven Empfinden ab.
    Von allen Lärmquellen ist der Verkehrslärm in der Wahrnehmung von Stadtbewohnern das vorherrschende Problem, verstärkt durch eine Umlandbesiedlung, die zu noch mehr Verkehr führt. Aber auch die Tendenz, selbst kürzeste Entfernungen mit dem Kraftfahrzeug zurückzulegen, trägt zu einer höheren Lärmbelastung bei.

    Die Kenntnis der Verkehrslärmverteilung im Stadtgebiet kann helfen, Zusammenhänge zu verstehen und dadurch Abhilfe zu organisieren. Genau hier setzt die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm an. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht erfolgt durch die §§ 47a bis 47f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und durch die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Gemäß § 47c BImSchG sind zum 30.06.2007 strategische Lärmkarten zu erstellen und alle fünf Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.

    Die Darstellung der Lärmkarten erfolgt in sogenannten Isophonenkarten, die die verschiedenen Lärmindizes in Abhängigkeit der Lärmquelle abbilden.
    Für die Beschreibung der Lärmbelastung werden die Lärmindizes Lden und Lnight verwendet. Der Lärmindex Lden spiegelt die Lärmbelastung für den gesamten Tag (24 Stunden) wider. Er berücksichtigt die Lärmbelastung am Tag (day, 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr), am Abend (evening, 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und in der Nacht (night, 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr), wobei für den Abend ein Zuschlag von 5 dB und für die Nacht ein Zuschlag von 10 dB erteilt wird, um die höhere Störwirkung in diesen Zeitabschnitten zu berücksichtigen.

    Gemäß  § 4 Abs. 4 der 34. BImSchV wird die Geräuschsituation für  den Lärmindex Lden in den folgenden Isophonenbändern mit einer Klassenbreite von 5 dB(A)dargestellt:

    • 55 dB(A) < Lden ≤ 60 dB(A),
    • 60 dB(A) < Lden ≤ 65 dB(A),
    • 65 dB(A) < Lden ≤ 70 dB(A),
    • 70 dB(A) < Lden ≤ 75 dB(A) sowie
    • Lden > 75 dB(A).

    Gemäß  § 4 Abs. 4 der 34. BImSchV wird die Geräuschsituation für  den Lärmindex Lnight in den folgenden Isophonenbändern mit einer Klassenbreite von 5 dB(A) dargestellt:

    • 45 dB(A) < Lnight ≤ 50 dB(A) (optional),
    • 50 dB(A) < Lnight ≤ 55 dB(A),
    • 55 dB(A) < Lnight ≤ 60 dB(A),
    • 60 dB(A) < Lnight ≤ 65 dB(A),
    • 65 dB(A) < Lnight ≤ 70 dB(A) sowie
    • Lnight > 70 dB(A).

    Die Berechnung der Lärmindizes und der Betroffenheiten erfolgen nach folgenden Vorschriften:

    • VBUS: Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen; 22. Mai 2006
    • VUSCH: Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen; 22. Mai 2006
    • VBUI: Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Gewerbe und Industrie; 22. Mai 2006
    • VBEB: Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm; 09. Februar 2007

    Die Berechnung erfolgt in einem 10 mal 10 Meter Raster und einer Immissionshöhe von 4 Metern.

    Adresse:
    Team Untere Immissionsschutz-/Abfallbehörde
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2214673
    Fax: +49 345 2214667

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
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    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.