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  • Gartenanlagen

    Einen bedeutenden Teil der städtischen Grünflächen in Halle (Saale) bilden Kleingartenanlagen nach Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Diese sind zum größten Teil im Stadtverband der Gartenfreunde Halle e. V. (SVG) organisiert. Sonstige Kleingärten, die zwar nicht im SVG organisiert sind, aber gleichfalls nach BKleingG zusammengeschlossen sind, werden in der Karte zusätzlich aufgezeigt.

    Weitere Gartenanlagen im halleschen Stadtgebiet, die einer anderen Rechtsform unterliegen, sind Erholungsgärten, Mietergärten, Gärten mit Spezialisierung auf Kleintierzucht und Stadtgärten.
     
    Formen der dargestellten Gartenanlagen (Auswahl):

    • Kleingärten, die im Stadtverband der Gartenfreunde Halle e. V. organisiert sind
    • Sonstige Kleingärten nach BKleingG
    • Gärten mit anderer Rechtsform wie Erholungsgärten, Mietergärten sowie Kleintierzucht-Gärten (zum Teil im SVG organisiert)
    • Stadtgärten, auch unter dem Begriff „Urban Gardening“ bekannt, sind gemeinschaftlich genutzte Gärten mit einer offenen Bewirtschaftung für die Öffentlichkeit auf Grünflächen im Stadtraum

         
    Im Jahr 2005 gründete sich der Kleingartenbeirat der Stadt Halle (Saale) aus Vertretern des Stadtverbandes der Gartenfreunde und der Stadtverwaltung. Dieser vertritt seitdem die Belange des Kleingartenwesens vor allem bei der Stadtentwicklung.

    Der Stadtrat hat am 27. Oktober 2021 die 1. Fortschreibung der Kleingartenkonzeption der Stadt Halle (Saale) beschlossen. Diese liefert eine aktualisierte Bestandsaufnahme und Bewertung für die halleschen Kleingartenanlagen sowie den bisherigen Umsetzungsstand der Handlungsempfehlungen aus der Vorgängerversion von 2013. Unter den Aspekten Stadtentwicklung und Demographie, Erholungseignung, Natur und Landschaft sowie Stadtklima wird damit das Ziel verfolgt, den planerischen Handlungsbedarf und Maßnahmen für Gesamtanlagen bzw. Teilbereiche von Anlagen aufzuzeigen. Mit der fortgeschriebenen Kleingartenkonzeption werden die Grundlagen einer geordneten und zeitgemäßen Entwicklung der Kleingartenanlagen für die Zukunft unserer Stadt gelegt. Eine weitere Fortschreibung erfolgt bei Bedarf nach Ablauf von 5 Jahren.

    weitere Informationen


    Quelle: Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtentwicklung und Freiraumplanung