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  • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

    Naturschutzrechtlich gilt der Grundsatz, dass Eingriffe die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigen dürfen. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu kompensieren bzw. auszugleichen.

    Auf Grundlage des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt begann 2004 der Aufbau des Kompensationsverzeichnisses in der Stadt Halle (Saale). Demnach ist ein Naturschutzregister zu führen, in dem die für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgesetzten Flächen erfasst werden. Dieses ist laufend fortzuschreiben. 

    Inhalte:

    • Flächen, die zu diesem Zeitpunkt Bestandteil rechtskräftiger B-Pläne waren 
    • Flächen in Planfeststellungsverfahren 
    • Flächen, die Bestandteil in Vorhaben nach Naturschutzrecht waren
    • Ökokontomaßnahmen 

     

    Die Kompensation der Beeinträchtigungen lässt sich einerseits durch Ausgleich erreichen. Dabei wird die beeinträchtigte Funktion des Naturhaushaltes am selben Ort zeitnah durch eine andere Maßnahme verbessert. 

    Andererseits kann ein Ersatz erfolgen. Dabei werden Natur und Landschaft an weit entfernter Stelle verbessert oder eine andere Funktion wird in der Nähe aufgewertet. Ersatzmaßnahmen sollen mit der Landschaftsplanung übereinstimmen.

    Das Erstellen des Ökokontos als Ausgleich eines Eingriffes in den Naturhaushalt ermöglicht, den Ausgleich zeitlich vom Eingriff zu lösen und vorzeitig durchzuführen. Die auf dem Ökokonto aufgelaufenen Ökopunkte können für künftig vorgesehene eigene Eingriffsvorhaben genutzt oder Dritten zur Verfügung gestellt werden. Allerdings nur, wenn die untere Naturschutzbehörde der Maßnahme vorher zugestimmt hat. Ziel der Regelung ist es, mehr Freiraum bei der Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft zu bekommen. Das Ökokonto ist damit ein wirksames Hilfsinstrument für die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und erleichtert und beschleunigt das Verfahren.