Landschaftsrahmenplan (LRP)
Der Landschaftsrahmenplan beschreibt den gegenwärtigen Zustand von Natur und Landschaft und zeigt die für den Schutz, die Pflege und Entwicklung der Naturräume des Stadtgebietes erforderlichen Maßnahmen.
Anders als in manchen anderen Bundesländern ist der LRP im Land Sachsen-Anhalt kein in einem Beteiligungs- und Abwägungsverfahren abgestimmter verbindlicher Plan, sondern als beratender Fachplan zu verstehen. Die darin dargelegten Maßnahmen und Anforderungen sollen bei der Erarbeitung von Satzungen, Verordnungen und anderen Planungen berücksichtigt werden. Er ist eine unverbindliche Arbeitsgrundlage der Unteren Naturschutzbehörde.