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  • Ausgewiesene Biotope

    • Ein Lebensraum, der von benachbarten Arealen gut abgrenzbar ist und 
    • ermöglicht eine Lebensgemeinschaft pflanzlicher und tierischer Organismen mit ihren vielfältigen Beziehungen 

    • Erhalt und Schutz des Lebensraumes gefährdeter und schutzwürdiger Tier- und Pflanzenarten 

    • Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt § 22 
    • Bundesnaturschutzgesetz § 30 
    • bloße Existenz eines aufgeführten Biotops in Sachsen-Anhalt

    • Verbot der Zerstörung 
    • Verbot der erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung
    • auf welchem Grundstück sich das Biotop befindet, spielt keine Rolle

    Biotoptypen

    Die schützenswerten Biotope werden in verschiedene Biotoptypen beziehungsweise Lebensraumtypen eingeordnet. Zu den Biotoptypen mit der größten Flächenausdehnung gehören in Halle (Saale) Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, Auwälder sowie Röhrichte, Nasswiesen und Verlandungszonen.

    Im Stadtgebiet von Halle (Saale)

    erfolgte bis 1994 eine erste Bestandsaufnahme der vorhandenen gesetzlich geschützten Biotope. Ende 1998 konnte die erste flächendeckende Kartierung und Beschreibung der besonders geschützten Biotope formal abgeschlossen werden. Die digitale Darstellung erfolgte im Jahr 1999 und wird seitdem laufend aktualisiert. Aktuell sind zurzeit über 1770 Biotope erfasst.

    Karten

    Die Karten im Umweltatlas dienen der Information. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die flurstücksgenaue Abgrenzung der Biotope ist den Originalkarten zu entnehmen. Diese können während der Sprechzeiten im Fachbereich Umwelt, Untere Naturschutzbehörde, eingesehen werden.