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  • Landschaftsschutzgebiete (LSG)

    Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Die Stadt Halle (Saale) hat Anteil am LSG Saaletal und am LSG Dölauer Heide. Zusätzlich trat am 2.7.2022 die einstweilige Sicherstellung des LSG Bergbaufolgelandschaft Bruckdorf in Kraft.

    Die Vielfalt der Landschafts- und Vegetationsformen und die oft mosaikartige Anordnung auf engem Raum machen den besonderen Reiz des LSG Saaletal aus. Viele zum Teil seltene und gefährdete Tierarten sind an diese Lebensräume angepasst.
    Das LSG ist der größte und wertvollste Bereich des ökologischen Verbundsystems auf dem Gebiet der Stadt Halle (Saale) und vernetzt zahlreiche andere Schutzgebiete (Natura 2000 – Gebiete, Naturschutzgebiete, flächenhafte Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile, besonders geschützte Biotope) miteinander.

    Verordnung

    wurde bereits am 17. Oktober 1952 ausgewiesen. Es nimmt eine Waldfläche von zirka 740 Hektar ein. Davon liegen zirka 680 Hektar im Stadtgebiet von Halle (Saale). 

    Ein Plateaurücken durchzieht die Dölauer Heide und überragt die Umgebung um mehr als zwanzig Meter. Die Plateauränder werden gegliedert durch Kerbtälchen und Erosionsschluchten. Die bekannteste Schlucht ist die Wolfsschlucht. 

    Zu den urgeschichtlichen Siedlungsspuren in der Dölauer Heide gehören auch Steinkistengräber aus der Jungsteinzeit. In neuerer Zeit hatte die Bergbautätigkeit großen Einfluss auf die Gestaltung des Geländes. Es bildeten sich Einsturztrichter und Restlöcher. Nach Beendigung des Bergbaues 1870 bis 1890 wurde das Gebiet mit Kiefern und teilweise mit Eichen sowie Buchen aufgeforstet. Seit dem 19. Jahrhundert wird die Dölauer Heide von den Bürgern und Bürgerinnen zur Erholung genutzt.

    Im Waldgebiet existiert eine reichhaltige Fauna mit typischen Wald- und Waldrandbewohnern. Rotmilan, Schwarzmilan, Mittelspecht und Wespenbussard sind hier zu finden.

    Die Dölauer Heide ist ein Schutzgebiet der Europäischen Union. Die Wege in der Dölauer Heide dienen auch der notwendigen Bewirtschaftung des Waldes. Mit zeitweisen Einschränkungen zur Nutzbarkeit der Wege infolge von Waldbewirtschaftungsmaßnahmen ist zu rechnen.

    Verordnung

    Die Stadt plant, im Südosten auf dem Gelände des ehemaligen Tagebaus Bruckdorf ein weiteres, rund 500 Hektar großes Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. Durch die einstweilige Sicherstellung sollen bis zur endgültigen Unterschutzstellung Fehlentwicklungen im Gebiet verhindert werden.

    Mit der geplanten Unterschutzstellung am Rande der Stadt wird das Ziel verfolgt, Vorrangflächen für den Naturschutz zu sichern und zu entwickeln, wertvolle Flächen zu pflegen und die Aspekte Naherholung und Tourismus mit dem Naturschutz in Einklang zu bringen.

    In den vergangenen Jahrzehnten hat sich auf dem früheren Bergbau-Gebiet ein Mosaik ganz unterschiedlicher Flächen und Biotoptypen entwickelt. Die einzelnen Bereiche zeichnen sich durch ihre Großflächigkeit aus. Sie sind unzerschnitten und störungsarm. So konnten sich dort in den vergangenen Jahrzehnten viele Tier- und Pflanzenarten ansiedeln, die in anderen Teilen der Stadt nicht mehr vorkommen.

    Die einstweilige Sicherstellung gilt zunächst für zwei Jahre. Innerhalb dieser Zeit wird das Gebiet kartiert. Anschließend wird auf Grundlage der erhobenen Daten die endgültige Abgrenzung und die Schutzgebietsverordnung mit der Beschreibung des Schutzzwecks und der Schutzziele erarbeitet – und das Verfahren zur förmlichen Unterschutzstellung eröffnet. Das Verfahren wird circa ein Jahr dauern und endet mit einer Schutzgebietsverordnung.

    Besondere Tiere und Pflanzen:
    Zauneidechsen, Neuntöter, ein Brutpaar des Kranichs, Spargelerbse

    Verordnung