Natura 2000
Bei der Auswahl der jeweiligen Gebiete sind die Mitgliedsstaaten an die EU-Vogelschutz-Richtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz FFH-Richtlinie) gebunden. Seit dem 21.12.2018 gilt die Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt (N2000-LVO LSA).
Fachliche Grundlagen für die Gebietsauswahl:
- Erkenntnisse aus der Infrarot-Luftbildbefliegung von 1992-1993
- selektive Biotopkartierungen
- laufende aktuelle Bestandserfassungen
Nach der Grundlagenauswertung im Jahr 1998 erfolgte die Erarbeitung und Abgrenzung der FFH-Gebietsliste nach einer Repräsentativitätsbeurteilung des betreffenden Vorschlaggebietes für den jeweiligen Lebensraumtyp (Anhang I) oder die Population der jeweiligen Art (Anhang II).
Die durch FFH- und Vogelschutzrichtlinie gegebenen rechtlichen Grundlagen erfordern die Ausrichtung der notwendigen Erhaltungs- bzw. Wiederherstellungsmaßnahmen auf den Zustand der zu schützenden Arten oder Lebensräume im Gebiet. Übergeordnetes Ziel ist es dabei, einen günstigen Erhaltungszustand dieser Lebensraumtypen und Arten auf biogeografischer Ebene zu erreichen.
Die Gesamtfläche der Natura 2000-Gebiete in der Stadt Halle (Saale) beträgt zirka 2700 ha. Das entspricht rund 20 Prozent der Fläche des Stadtgebietes.
In der Karte sind zur Information teilweise auch die Gebiete außerhalb der Stadtgrenze dargestellt. Die Darstellung wurde vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt übernommen. Hier kann es an der Stadtgrenze zu Ungenauigkeiten auf Grund unterschiedlicher Erfassungsmaßstäbe kommen.