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  • Gleichstellungsbeauftragte

    Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, auf Grundlage von Gesetzen an der Umsetzung des verfassungsmäßig geregelten Gleichstellungsgebotes im Alltag mitzuwirken. Sie ist "Feuerwehr" in konkreten Fällen, um Notsituationen zu verändern, aber auch "steter Tropfen", der den Stein überholter Gesetzgebungen höhlt und das "gute Gewissen", dass auch innerhalb der Stadtverwaltung mit darauf achtet, dass nichts beschlossen wird, was jemanden benachteiligt und damit versucht, die Rahmenbedingungen von vornherein zu verbessern. Dabei gibt es externe und interne Tätigkeitsfelder. 

    Externe Aufgaben

    • Unterstützung beim Kampf gegen Gewalt gegen Frauen, Leitung des Frauenschutzhauses und dessen Beratungsstelle des Frauenschutzhauses
    • Servicestelle für Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern bzw. zum Abbau von Benachteiligungen (Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht; Fördermöglichkeiten u. ä.)
    • Aufzeigen vorhandener geschlechtsspezifischer Problemlagen
    • Beratungsstelle für ratsuchende Einwohnerinnen und Einwohner in enger Zusammenarbeit mit städtischen bzw. nichtstädtischen Beratungsstellen, Ämtern und Behörden (z. B. Beratung und Unterstützung in partnerschaftlichen Konfliktsituationen)
    • Zusammenarbeit mit Fraueninitiativen, -gruppen, -vereinen und -verbänden; besonders Unterstützung der Selbstorganisation von Frauen und Mädchen
    • Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Verbänden, Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräten, Unternehmen, Arbeitsverwaltung und sonstigen gesellschaftlich relevanten Gruppen
    • Fördermittelvergebende Stelle für Vereine (Förderrichtlinie der Stadt Halle)
    • Betreibung des Frauenkommunikationszentrums Zusammenarbeit mit kommunalen und staatlichen Gleichstellungsstellen (Landesarbeitsgemeinschaft, Landesverwaltungsamt, Landesregierung, Bundesministerium)
    • Initiierung von Projekten zum Abbau von Benachteiligungen und Öffentlichkeitsarbeit, besonders Organisation und Durchführung eigener Veranstaltungen (jährliche Informationsbörse für Frauen, Ausstellungen, Vortragsreihen, Diskussionsveranstaltungen, Projektarbeit mit Schulklassen, Studentinnen und Studenten u. ä.)
    • Eigene Referententätigkeit (auf Einladung bei Bildungsträgern, bei Veranstaltungen Dritter)
    • Praktikantinnen- und Praktikantenbetreuung (z. B. Schülerinnen/ Schüler, Studierende für Erziehungswissenschaften und Sozialpädagogik) 

    Interne Aufgaben

    • Beteiligung an der verwaltungsinternen Personalentwicklung unter dem Aspekt der Chancengleichheit von Frauen und Männern Teilnahme an Vorstellungsgesprächen (besonders des gehobenen und höheren Dienstes)
    • Ansprechpartnerin für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Problemen am Arbeitsplatz, besonders bei direkter oder indirekter Benachteiligung wegen des Geschlechtes (auch bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz)
    • Beteiligung an der Vorbereitung von Stadtrats- und Ausschussvorlagen (regelmäßige Teilnahme entsprechenden Dienstberatungen, der Stadtratssitzungen und Sitzungen des Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschusses)

    Adresse:
    Gleichstellungsbeauftragte
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2214790
    Fax: +49 345 2214250

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontaktperson: Frau Suchantke
    Gleichstellungsbeauftragte
    Adresse: Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Raum: 126
    Telefon: +49 345 2214790
    Fax: +49 345 2214250
    Kontakt per E-Mail: