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  • Gefahren im Winter

    Der Winter mit Schnee und Eis hat seinen ganz eigenen Charme. Er lädt zu mancher Freizeitbeschäftigung ein, die nur bei Minustemperaturen möglich ist. Dennoch gibt es auch Gefahren, die beachtet werden müssen. Auf dieser Seite erhalten sie Informationen zu möglichen Gefahrensituationen und besonderen Regelungen für die kalte Jahreszeit.

    Vorsicht, Glatteis!

    Es kann „blitzartig“ zu überfrorenen Gehwegen, Treppen und Straßen kommen!

    Betreten von Eisflächen

    Insbesondere das Betreten von Eisflächen kann oft sehr gefährlich sein. Daher ist gemäß der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Halle (§7 Eisflächen) das Betreten von Eisflächen stehender und fließender Gewässer verboten. Hierzu zählen alle Gewässerflächen einschließlich der Saalebereiche, des Kanals in Halle-Neustadt, des Fontäneteichs auf der Ziegelwiese und des Teichs an den Pulverweiden. Die hallesche Berufsfeuerwehr weist zudem auf die Gefahr hin, dass Personen im Falle eines Einbrechens in ein Fließgewässer aufgrund von Strömungen unter das Eis gelangen können.

    Geschieht ein Eisunfall, wählen Sie sofort den Notruf 112 und alarmieren Sie die Feuerwehr. Betreten Sie nicht das Eis, um Hilfe zu leisten. Benutzen Sie für die Rettung Hilfsmittel, wie Stangen, Äste, Leitern, Rettungsringe und Seile.

    Bei besonders kaltem Wetter, wenn die Eisflächen dementsprechend stabil sind, können diese ausnahmsweise offiziell zum Betreten freigegeben werden. Die Aufhebung des Verbots wird ortsüblich bekannt gegeben.

    Eiszapfen, Schneeüberhänge und Schneebruch

    Eine weitere Gefahr besteht durch hängende Eiszapfen oder Schneeüberhänge im Fußgängerbereich. Gemäß der Gefahrenabwehrverordnung (§3 Fußgängerschutz Abs. 1) müssen diese daher von dem jeweils Verpflichteten unverzüglich entfernt werden, wenn sie aufgrund ihrer Länge oder Höhe über dem Boden Passanten gefährlich werden könnten. Durch Schnee- und Eislasten auf Bäumen, ist mit plötzlichen Brüchen zu rechnen.
     

    Eingefrorene Leitungen

    Eingefrorene Wasserleitungen nicht mit offenem Feuer auftauen. Benutzen Sie warmes Wasser, Warmluftgeräte oder ähnliches. Auftauvorgang unbedingt beaufsichtigen (Wasserschäden). Wenn Sie damit einen Fachmann beauftragen, kann er Schäden gleich beheben.

    Infolge des Tauwetters kann es zu Hochwasser kommen.

    Adresse:
    Abteilung Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
    An der Feuerwache 5
    06124 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2215230
    Fax: +49 345 2215250

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