Änderung Nr. 12 (in Kraft seit 25.09.2007)
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung liegt im Stadtteil Büschdorf im östlichen Stadtgebiet. Er wird begrenzt von der Delitzscher Straße im Norden, der Wilhelm-Troll-Straße im Westen, dem Seerosenweg im Süden und dem Kreuzotterweg im Osten. Vor der Änderung wurde die Fläche im FNP als Mischbaufläche dargestellt. Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung wurde eine zuvor im Flächennutzungsplan als Mischbaufläche enthaltene Fläche als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Großflächiger Einzelhandel dargestellt.
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