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  • Änderung Nr. 12 (in Kraft seit 25.09.2007)

    "Stadtteilzentrum Büschdorf"

    Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung liegt im Stadtteil Büschdorf im östlichen Stadtgebiet. Er wird begrenzt von der Delitzscher Straße im Norden, der Wilhelm-Troll-Straße im Westen, dem Seerosenweg im Süden und dem Kreuzotterweg im Osten. Vor der Änderung wurde die Fläche im FNP als Mischbaufläche dargestellt. Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung wurde eine zuvor im Flächennutzungsplan als Mischbaufläche enthaltene Fläche als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Großflächiger Einzelhandel dargestellt.

    Wichtige Nutzungshinweise

    Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.
    Sie haben die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtentwicklung/Freiraumplanung, Neustädter Passage 18, 16. Etage, beraten zu lassen.