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  • Änderung Nr. 14 (in Kraft seit 09.06.2004)

    "Sonderbaufläche Erholungs-, Freizeit- und Sporteinrichtungen am Holzplatz"

    Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung liegt im Stadtteil Saaleaue nahe der Innenstadt. Der Geltungsbereich wird im Süden durch die Verlängerung der Genzmer Brücke, im Westen durch den Verlauf der Straße Pulverweiden/Hafenbahntrasse/Grenze LSG, im Osten durch die Westgrenze der im Flächennutzungsplan dargestellten Sonderbaufläche und im Norden durch die Straße „Holzplatz“ südlich des Karstadt-Technikgebäudes begrenzt. Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung wurde die im Flächennutzungsplan enthaltene Sonderbaufläche in westliche Richtung erweitert. Dazu wurde die vorher im Flächennutzungsplan dargestellte Grünfläche mit Versorgungsfunktion und der Zweckbestimmung Parkanlage zugunsten der Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Gewerblich orientierte Freizeiteinrichtung reduziert.

    Wichtige Nutzungshinweise

    Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.
    Sie haben die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtentwicklung/Freiraumplanung, Neustädter Passage 18, 16. Etage, beraten zu lassen.