Änderung Nr. 24 (in Kraft seit 11.04.2017)
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung liegt im Stadtteil Halle, Stadtviertel Frohe Zukunft, im Norden der Stadt. Er umfasst eine schmale, westlich der bestehenden Justizvollzugsanstalt gelegene Fläche sowie im Norden eine Fläche in westlicher Verlängerung der bestehenden Bebauung der Polizeidienststellen und im Osten die Herbert-Post-Straße und eine östlich davon gelegene Fläche im Bereich des Polizeiversorgungslagers. Das Gebiet grenzt an die überwiegend mit Einfamilienhäusern bebaute Gottfried-Keller-Siedlung und den Bereich Frohe Zukunft. Im Nordwesten schließen sich ausgedehnte Kleingartenanlagen und der weitläufige Landschaftsraum an.
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